Indien: Umstrittenes Staatsbürgergesetz in Kraft getreten
Das „Gesetz zur Ergänzung des Staatsbürgerrechts“ gibt Hindus, Buddhisten, Sikhs, Christen und anderen religiösen Minderheiten, die vor dem 31. Dezember 2014 aus Afghanistan sowie den ebenfalls mehrheitlich muslimischen Nachbarstaaten Pakistan und Bangladesch geflohen sind, das Recht auf die indische Staatsbürgerschaft. Ausdrücklich ausgeschlossen davon sind jedoch Muslime.
Unter Indiens 200 Millionen Muslimen verschärft die Regelung die Angst vor weiteren Diskriminierungen durch die hindunationalistische Regierung von Premierminister Narendra Modi. Die drei von der Opposition regierten Bundesstaaten Kerala, Westbengalen und Punjab kündigten an, das Gesetz nicht umsetzen zu wollen.
Modi hatte mit dem Reformversprechen Wahlkampf gemacht
Oppositionsführer Rahul Gandhi von der Kongresspartei warf Modi vor, die indische Gesellschaft spalten zu wollen. Die Mitte-Rechts-Partei Indian Union Muslim League (IUML) reichte vor dem Obersten Gericht Indiens Klage gegen das Gesetz ein.
Während des Wahlkampfs im vergangenen Jahr nannte Premierminister Modi die Reform des Staatsbürgerrechtes eine „Korrektur“ der vor über 70 Jahren bei der Teilung des indischen Subkontinents gemachten „Fehler“. Damals erfolgte eine Aufteilung in das mehrheitlich hinduistische Indien und das islamische Pakistan, zu dem auch Bangladesch gehörte. Seine deutliche Wiederwahl im Mai 2019 hatte Modi unter anderem seiner „Hindus First“-Politik und der Hetze seiner Indischen Volkspartei gegen Muslime und den Islam zu verdanken.
Säkularer Charakter des Staates in Gefahr
Die Demonstranten sehen die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung, die Indien als säkularen Staat definiert und Religionsfreiheit garantiert. Für landesweite Schlagzeilen sorgen derzeit 200 muslimischen Frauen, die trotz der klirrenden Kälte seit vier Wochen eine der Hauptzufahrtsstraßen zur indischen Hauptstadt Neu Delhi blockieren. Die Polizei geht zum Teil mit brutaler Gewalt gegen die Protestierenden vor. - Auch in Deutschland kritisierten Menschenrechtler und Hilfsorganisationen wie missio München das Gesetz.
(kna – sk)
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