Niederlande: Sterbehilfe-Urteil bringt mehr Unklarheit, sagt Kardinal
Wie groß wäre die Wahrscheinlichkeit, dass Ärzte aktive Sterbehilfe aufgrund einer Patientenverfügung durchführen, wenn sie ihre Interpretation der Patientenverfügung vor Gericht verantworten müssten, fragt der Kardinal. Der ausgebildete Arzt und Bioethiker verwies darauf, dass zwischen 2017 und 2018 die Fallzahl aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden um sieben Prozent gesunken war. In dieser Zeit hätten viele Gerichtsprozesse stattgefunden, in denen sich Ärzte und Pflegepersonal vor Gericht für die Durchführung aktiver Sterbehilfe verantworten mussten.
Im Jahr darauf stiegen die Sterbehilfefälle erneut um 13 Prozent auf 2.655 an. Es sei zu befürchten, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs die Ärzte „für die Durchführung bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz zwar verunsichert, aber nicht generell zu einem Rückgang der Fälle von aktiver Sterbehilfe und ärztlich unterstütztem Suizid führen wird", so Eijk.
Sterbehilfe nun erlaubt auch bei schwer Demenzkranken
Das Gericht in Den Haag hatte aktive Sterbehilfe bei schwer dementen Patienten am Dienstag für zulässig erklärt, sofern eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Es bestätigte damit den Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf des Mordes. Die Medizinerin hatte 2016 bei einer schwer demenzkranken Frau aktive Sterbehilfe geleistet. Die 74-Jährige hatte zwar eine Patientenverfügung unterzeichnet, wonach ihr Leben im Fall unerträglichen Leidens beendet werden sollte. Sie war aber bei Einleitung der Maßnahmen nicht mehr ansprechbar.
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2002 gestattet, wenn ein Patient keine Chance auf Heilung mehr hat, unerträglich leidet und wiederholt seinen Sterbewunsch geäußert hat
(kna – gs)
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