Eine Ambulanz in Londons Regent's Park trasportiert einen Patienten ab Eine Ambulanz in Londons Regent's Park trasportiert einen Patienten ab 

GB: Bischofskonferenz erlässt Richtlinien zu neuer Organspenderegel

In Großbritannien gilt ab diesem Mittwoch ein neues Gesetz für die Organentnahme Verstorbener. Wer sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich gegen die Organspende erklärt hat, wird in Zukunft nach seinem Tod als potentieller Organspender behandelt. Die Bischofskonferenz von England und Wales (CBCEW) hat auf diese Neuerung reagiert und einen Richtlinienkatalog erstellt, um den Gläubigen ihre Entscheidung zu erleichtern.

Zwar haben die katholischen Bischöfe seit jeher zur Organspende ermuntert. Dennoch warnten sie, dass das neue System dazu führen könnte, den tatsächlichen Willen des Einzelnen zu ignorieren und somit das Konzept der Organspende als freiwillige Gabe zu unterminieren. Ab sofort werden alle Erwachsenen, die länger als 12 Monate in Großbritannien leben, als Organspender geführt, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ausgenommen von der Regelung des stillschweigenden Einverständnisses sind nur wenige Personengruppen, darunter unter anderem geistig behinderte Menschen, Minderjährige oder Menschen, die nur zu einem kurzen Aufenthalt in das Land gereist waren.

Die neue Regelung sieht jedoch ausdrücklich die Berücksichtigung der religiösen Überzeugung des Verstorbenen und seiner Familie vor - ein Umstand, den die Bischöfe von England und Wales in einer Stellungnahme auf der Homepage der Bischofskonferenz würdigten. Dort finden sich auch die Richtlinien, die die Gläubigen bei ihrer Entscheidung unterstützen sollen.

Diskussion über das Thema in der Familie anstoßen

„Es ist wichtig“, erläutert Paul Mason, Verantwortlicher des Büros für Gesundheitsfragen und geistige Gesundheit der CBCEW, „die Organspende mit den Familienmitgliedern zu diskutieren, damit sie über die Entscheidung Bescheid wissen und sie respektieren können.“ Im Gegenzug sei es auch wünschenswert, dass damit die Diskussion über das Thema angestoßen werde, um selbst eine fundierte Entscheidung für die Familienmitglieder treffen zu können, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt, schreibt der Bischof, der betont, dass er durch die zuständigen Gesundheitsbehörden weitere Zusagen dazu erhalten hat, dass die religiösen Überzeugungen sowohl der Verstorbenen als auch ihrer Familienmitglieder respektiert werden sollen.

(pm/vatican news - cs)

 

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21. Mai 2020, 11:53