Ukraine: Moskautreue Kirche wächst
Trotz des Entzugs von Gotteshäusern und der „Umregistrierung“ von Pfarrgemeinden unter dem früheren Präsidenten Petro Poroschenko sei das Wachstum der ukrainisch-orthodoxen Kirche ungebrochen. So seien im Jahr 2019 nahezu 250 neue Pfarrgemeinden gegründet worden, die Zahl der Mönche und Nonnen habe um 100 zugenommen.
Metropolit Antonij erinnerte daran, dass es unter Poroschenko eine inoffizielle Anweisung an die Behörden gegeben habe, keine neuen Pfarrgemeinden der ukrainisch-orthodoxen Kirche zu registrieren. Das sei jetzt vorbei. Unter Präsident Wladimir Selenskij gebe es kein „systematisches Vorgehen“ gegen die ukrainisch-orthodoxe Kirche mehr, auch wenn im Beamtenapparat immer noch Tendenzen aus der Ära Poroschenko vorhanden seien.
Umstritten: Das Gesetz Nr. 5309
Auch in manchen ukrainischen Medien würden nach wie vor „falsche und irreführende“ Behauptungen über die ukrainisch-orthodoxe Kirche verbreitet. Obwohl die ukrainisch-orthodoxe Kirche die zahlenmäßig größte Kirche in der Ukraine sei, hätten sich „mit Steuergeld finanzierte“ TV-Stationen geweigert, die Osterliturgien der ukrainisch-orthodoxen Kirche zu übertragen, bedauerte der Metropolit.
Im April hatte Sergej Trofimow, der stellvertretende Leiter der ukrainischen Präsidentschaftskanzlei, vor Journalisten betont, dass das umstrittene Gesetz Nr. 5309 vom 20. Dezember 2018, das die ukrainisch-orthodoxe Kirche zur Umbenennung in „Russisch-orthodoxe Kirche in der Ukraine“ zwingen sollte, und die undurchsichtigen Vorgänge um die „Umregistrierung“ von Pfarrgemeinden Beispiele von Druckausübung und politischer Manipulation seien, an denen der Staat keinen Anteil haben dürfe.
Das Dossier liegt jetzt beim Verfassungsgericht
Trofimow hielt zugleich fest, dass in der ukrainisch-orthodoxen Kirche „ukrainische Priester und ukrainische Mönche“ tätig seien, die Gläubigen dieser Kirche seien ukrainische Bürger. Er habe viele Briefe und Appelle im Hinblick auf „illegale Umregistrierungen“ bekommen, sagte er. Es sei die Aufgabe der Regionalverwaltungen, auf die Legalität dieser Vorgänge zu achten. Präsident Selenskij habe oft darauf hingewiesen, dass Kirche und Staat getrennt sein müssen, das sei auch seine Auffassung, so Trofimow.
Die Auseinandersetzung um das Gesetz Nr. 5309 ist mittlerweile vor dem ukrainischen Verfassungsgerichtshof gelandet. Inhaltlich hatte das Gesetz Nr. 5309 festgelegt, dass „religiöse Organisationen, deren Zentrale in einem Aggressor-Staat beheimatet ist“, das in ihrem offiziellen Namen zum Ausdruck bringen müssen. Ziel der Initiatoren war es, die ukrainisch-orthodoxe Kirche zur Umbenennung in „Russisch-orthodoxe Kirche in der Ukraine“ zu zwingen.
Frist lief am Karfreitag ab
Seitens der ukrainisch-orthodoxen Kirche wurde sofort eingewendet, dass die Kirche in allen administrativen und finanziellen Fragen völlig autonom ist und Instanzen des Moskauer Patriarchats keine Einflussmöglichkeiten in diese Angelegenheiten hätten. Das ukrainische Kulturministerium legte zur Durchführung der Umbenennung eine Frist bis zum orthodoxen Karfreitag – 26. April 2019 – fest. Davor war aber die von Metropolit Onufrij (Berezowskij) geleitete Kirche bereits im März 2019 gegen das Ansinnen des Kulturministeriums zu Gericht gegangen; das Gericht in Kiew blockierte zunächst einmal das administrative Begehren des Ministeriums.
Ein Rekurs des Ministeriums gegen diesen Beschluss wurde im Juli 2019 vom Appellationsgerichtshof zurückgewiesen. Das Ministerium ging in die nächste Instanz, wurde aber im Dezember des Vorjahrs wieder abgewiesen. Im Februar wurde die Causa dann erstmals vom Verfassungsgerichtshof diskutiert.
(pro oriente – sk)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.