Italien: Medienecho zu Klärung über Messtipendien
Ähnlich berichteten beispielsweise „La Repubblica“ oder „Il Tempo“. In der am Montag veröffentlichten Instruktion heißt es, bei den Messstipendien für Priester und sogenannten Stolgebühren für die Feier anderer Sakramente handle es sich „um einen naturgemäß freiwilligen Beitrag vonseiten des Spenders gemäß seinem Gewissen und seinem Verantwortungssinn für die Kirche, nicht aber um einen 'zu bezahlenden Preis' oder um eine 'einzufordernde Gebühr' im Sinne einer Art 'Sakramentensteuer'“.
Für die Kirche bestehe die „Notwendigkeit, das sakramentale Leben nicht 'zu verschachern' und nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Feier der Sakramente - vor allem der heiligen Eucharistie - und die anderen Dienste von Preislisten abhängen“. Zugleich bezeichnet die Kongregation es als „wichtig, die Gläubigen zu sensibilisieren, damit sie gern die Bedürfnisse der Pfarrei unterstützen“. Dies gelte „besonders in den Ländern, in denen das Messstipendium die einzige Quelle des Unterhalts für die Priester und auch der Ressourcen für die Evangelisierung ist".
Anonyme Sammlungen
Um den Charakter der Freiwilligkeit zu unterstreichen, schlägt die Instruktion anonyme Sammlungen vor. Nach katholischer Lehre kann ein Priester eine Messe für ein bestimmtes Anliegen von Gläubigen feiern, beispielsweise im Gedenken an einen Verstorbenen. Der Kirchenrechtskodex erlaubt dafür die Annahme eines Messstipendiums; zugleich wird „eindringlich empfohlen“, Messen auch ohne eine solche Zuwendungen nach der Intention der Gläubigen, „vor allem der Bedürftigen“ zu feiern (Canon 945).
Papst Franziskus hatte verschiedentlich betont, dass Priester für Eucharistiefeiern keine Geldleistung verlangen dürften. „Die Messe zahlt man nicht. Die Messe ist das Opfer Christi, das umsonst ist. Wenn du eine Spende geben willst, tu das; aber man bezahlt nicht“, sagte er beispielsweise in seiner Generalaudienz am 7. März 2018.
Stipendien müssen dokumentiert werden
Die Stipendien gelten als zweckgebundenes Kirchengut, das dem Priester treuhänderisch anvertraut ist. Angenommene Stipendien sind zu dokumentieren; der Bischof muss die betreffenden Bücher selbst oder durch andere jährlich überprüfen (Can. 958). Die Höhe der Stipendien legen Kirchenprovinzen fest. Im Erzbistum Freiburg beträgt sie 4 Euro, in Köln 5 Euro, in Österreich 9 Euro. Italienische Bistümer veranschlagen 10 Euro. Viele Priester verwenden den ihnen zufallenden Anteil nicht für eigene, sondern für karitative und soziale Zwecke. In großen Teilen der Kirche sind die Stipendien ein wichtiger Beitrag für den Lebensunterhalt der Priester und die seelsorgliche Arbeit.
(kna - cs)
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