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Indischer Kardinal: Neues Steuergesetz gefährdet Missionsarbeit

Kardinal George Alencherry, indischer Großerzbischof von Ernakulam-Angamaly und Oberhaupt der Gläubigen des syro-malabarischen Ritus, spricht sich gegen die Einführung neuer Steuergesetze aus. Die geplante Besteuerung von Wohltätigkeitsarbeiten und Auslandshilfen könnte die missionarischen Aktivitäten in dem Land gefährden.

Die Änderungen, die der indische Finanzminister Nirmala Sitharaman vorschlägt, betreffen Artikel 11, 12 und 13 und zielen darauf ab, Geldtransfers zwischen Pfarreien derselben Diözese oder zwischen Einrichtungen und Häusern derselben Kongregation zu verbieten.

Das Gebot der Nächstenliebe 

Nach Ansicht des Kardinals könnte eine solche Entscheidung die Finanzierung von Missionen im Norden des Landes blockieren. Bereits am 31. Mai letzten Jahres hatten sich Kardinal Alencherry und Pater Sebastian Mundathikunnel, Präsident der Konferenz der Höheren Ordensoberen des Bundesstaates Kerala, gegen jede Änderung der derzeit geltenden Gesetzgebung ausgesprochen und betont, dass diese gegen den eigentlichen Grundsatz jeder Religion verstoße: Das Gebot der Nächstenliebe.

Der Kardinal gab auch zu bedenken, dass die Regierung damit die Möglichkeit hätte, kirchliches Eigentum nach dem Marktwert neu zu bestimmen, was sich auch auf die Steuern auswirken würde. Die Steuerlast für Diözesen, Pfarreien und Gemeinden würde somit deutlich höher werden.

(vatican news - skr)

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31. Juli 2020, 08:44