USA: „Empfängnisverhütung ist keine Gesundheitsfürsorge“
„Empfängnisverhütung ist keine Gesundheitsfürsorge, und die Regierung hätte niemals von vornherein vorschreiben dürfen, dass Arbeitgeber sie bereitstellen“, erklärte die US-Bischofskonferenz am Mittwoch.
Die Diskriminierung gläubiger Menschen durch die Regierung habe ein Ende, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme des Vorsitzenden des Ausschusses für Religionsfreiheit, Erzbischof Thomas G. Wenski, und des Vorsitzender des Ausschusses für Lebensschutz, Erzbischof Joseph F. Naumann.
Ausnahmen für religiöse Organisationen zulässig
Auch die Kläger vom Orden der „Little Sisters of the Poor“ zeigten sich „überglücklich, dass der Supreme Court den Orden das Recht zuspricht, nicht gegen dessen moralischen Überzeugungen handeln zu müssen“.
Das oberste Gericht der USA hatte Ausnahmen für religiöse Organisationen bei der Gestaltung von Krankenversicherungs-Polizzen für zulässig erklärt. In der deutlichen 7 zu 2-Entscheidung des Supreme Court vom Mittwoch ging es um die Frage, ob der Staat Arbeitgeber zwingen darf, etwas zu tun, das gegen ihre religiösen Überzeugungen verstößt.
Keine grundsäztliche Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Konkret ging es um die Finanzierung von Polizzen, die Frauen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln geben. Die während der Präsidentschaft von Barack Obama beschlossene Gesundheitsreform verlangt, dass Versicherungen grundsätzlich die Kosten für alle von der Gesundheitsbehörde FDA zugelassenen Verhütungsmethoden abdecken.
Ausdrücklich ausgenommen sind religiöse Organisationen selber, nicht aber Schulen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die mit Kirchen assoziiert sind. Dagegen hatte der Orden der „Little Sisters of the Poor“ geklagt. Diese müssen nach dem Gerichtsurteil nun nicht mehr indirekt für Verhütungsmittel bezahlen. Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor stimmten als einzige Richterinnen gegen die Ausnahme.
(kna – pr)
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