Philippinen: „Nicht erlaubt, Urnen in Wohnräumen aufzubewahren”
„Ich möchte alle daran erinnern, dass es uns nicht gestattet ist, Urnen auf permanente Weise in unseren Wohnräumen aufzubewahren“, so Bischof Pabillo. Er fürchtet in seiner pastoralen Anweisung vor allem die Gefahr einer „Profanisierung in der Zukunft“, wenn es den Angehörigen nicht mehr möglich ist, sich um die sterblichen Überreste zu kümmern. Aus diesem Grund sollten die Urnen „in Urnenhallen auf Friedhöfen oder in Kirchen“ bestattet werden..
Hintergrund der Anweisung des Bischofs ist die steigende Anzahl an Feuerbestattungen, die mit der Corona-Pandemie zusammenhängt.
Asche von Verstorbenen auch nicht in der Natur ausstreuen
Im Jahr 2016 hatte der Vatikan mit der Instruktion „Ad resurgendum cum Christo“ die Feuerbestattung neu geregelt und darin eigens darauf hingewiesen, dass die Aufbewahrung der Asche in Wohnräumen nicht gestattet ist, ebenso wenig das Ausstreuen der Asche in der Natur oder ihre Verarbeitung in Schmuck- oder Erinnerungsstücken.
(ucanews/vatican news - cs)
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