Frankreich: Bischöfe sprachen über Corona und Terrorismus
Mario Galgano und Manuella Affejee – Vatikanstadt
Aufgrund der Gesundheitskrise konnten die Bischöfe nicht wie üblich nach Lourdes reisen. Die Beratungen fanden deshalb vom 3. bis 8. November in Videokonferenz statt. Erzbischof Éric de Moulins-Beaufort, Erzbischof von Reims und Vorsitzender der Französischen Bischofskonferenz, gab einen Überblick über einige der Hauptthemen des Treffens, das in diesem Jahr in unüblichem Format stattfand.
Zunächst ging der Bischofskonferenz-Vorsitzende auf die vor Gericht abgewiesene Berufung gegen das Gottesdienstverbot ein. Der Staatsrat hatte am Samstag die Berufungsklage mehrerer Bischöfe, darunter auch des Erzbischofs von Reims, und von katholischen Laienverbänden zurückgewiesen und damit das Gottesdienstverbot bestätigt. Der „Conseil d'État“ ist als Staatsrat eine Institution ohne unmittelbare Entsprechung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Man könnte ihn als eine Art oberstes Verwaltungsgericht betrachten, das aber gleichzeitig auch ein Beratungsgremium der Regierung in Rechtsfragen ist. Gegenüber Radio Vatikan bekräftigte Erzbischof de Moulins-Beaufort seine Enttäuschung über das Urteil:
„Ich bin traurig, weil ich die Enttäuschung und Müdigkeit vieler Gläubigen spüre, die mit großer Geduld die erste Corona-Welle im Frühling ertragen haben und die mehrere Wochen lang ohne Heilige Messe und alles, was dort gelebt wird, auskommen mussten. Nun freue ich mich zwar, dass der Conseil d'État die Möglichkeit gibt, dass jede Französin und jeder Franzose eine Kirche seiner Wahl und ohne Einschränkung der Entfernung aufsuchen darf. Denn in ländlichen Gebieten leben viele Menschen mehrere Kilometer von ihrer Pfarrkirche entfernt. Das bietet immerhin eine Möglichkeit, zum Gebet, zur Anbetung, zum Treffen mit dem Priester, zur Beichte usw. in die Kirche zu gehen.“
Wachsam sein für Einschränkung von Grundrechten
Was dem Erzbischof jedoch Mühe bereitet, sind die Einschränkungen für die Teilnahme an Gottesdiensten. Diese seien nun zwar zu akzeptieren, gegenüber Einschränkungen von Grundrechten gelte es jedoch in dieser Zeit verstärkt wachsam zu sein, macht der Konferenz-Vorsitzende deutlich:
„Zunächst ist zu sagen, dass eine Entscheidung getroffen wurde und diese respektiert werden muss. Wir Bischöfe appellierten an das Gericht, und der Richter beurteilt das, was seiner Meinung nach richtig sein sollte. Katholiken sind nicht aufrührerisch, sie werden zu einem solchen Thema keinen Aufruhr anzetteln. Jetzt müssen wir jedoch wachsam sein. Wir alle, Bischöfe und Laien, jeder französische Staatsbürger, befinden uns in einer Zeit, in der die staatlichen Behörden aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen die Überwachung aller, auch der Religionen, etwas verschärfen. Wir müssen also vorsichtig sein, wie die Dinge formuliert werden, denn die Grundfreiheiten müssen geschützt werden, und ein Urteil des Richters kann durchaus deutlich zeigen, dass die Religionsfreiheit eine Grundfreiheit ist, und dass sie nicht nur individuell, sondern auch kollektiv ausgeübt wird.“
Dialog mit den Behörden suchen
Deshalb sei die Haltung der Bischöfe, „vernünftig“ auf Verbote einzugehen, zugleich aber weiter den Dialog mit den Behörden zu suchen.
Zum Stichwort „Dialog“ gab es bei der Versammlung der Bischöfe auch in anderer Hinsicht etwas zu sagen. So ging es auch um die Hintergründe der jüngsten islamistisch motivierten Anschläge in Frankreich, die die Bischöfe in den Kontext der Meinungsfreiheit und der Mohammed-Karikaturen stellten. Diese Karikaturen waren von radikalen muslimischen Kreisen zum Anlass genommen worden, Gewalt zu rechtfertigen und Spaltung voranzutreiben. Die Bischöfe sprachen sich vor diesem Hintergrund für den Schutz der Meinungsfreiheit aus und gaben zugleich zu bedenken, dass weniger Provokation als vielmehr ein respektvoller Umgang dem sozialen Frieden zuträglich sei.
Meinungsfreiheit und respektvoller Umgang
(vatican news)
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