Pakistan: Kirche lobt Mitgift-Entscheidung
Oft würden in Pakistan Ehen wegen fehlender Mitgift verschoben oder annulliert, berichtete Bischof Shukardin über konkrete Auswirkungen der Tradition. Kirchlicherseits werde seit jeher darauf gedrängt, derartige alte Bräuche aufzugeben. Ausgaben für die Mitgift würden oft auf Kosten der täglichen Bedürfnisse gehen, Familien nicht selten in Schulden stürzen. „Darüber hinaus ist materieller Reichtum sicherlich nicht der zentrale Aspekt der Ehe, sondern vielmehr die heilige Vereinigung von Mann und Frau", betonte Shukardin. Vom Mitgift-Verbot würden laut dem Bischof besonders jene Menschen profitieren, die unter der Armutsgrenze leben, ebenso jedoch auch Familien der Mittelklasse.
Frauen vor Gewalt schützen
Das zuständige Ministerium drängte Shukardin bei der Umsetzung des Gesetzes auf ein besonderes Augenmerk darauf, „dass keine Frau Gewalt ausgesetzt ist, weil sie keine ausreichende Mitgift mitgebracht hat".
In Südasien bedeutet die Tradition, von der Familie der Braut eine Mitgift zu verlangen, großen sozialen und finanziellen Druck auf Familien mit Töchtern. Der Wert einer Braut wird oft mit dem materiellen Wert ihrer Mitgift in Verbindung gebracht. Da das Großziehen von Mädchen einen Verlust von Reichtum durch Mitgift bedeutet, gilt die Praxis des Mitgifterwerbs in mehreren Ländern als häufiges Motiv für Abtreibungen weiblicher Nachkommen oder Kindesmord an Mädchen. Immer wieder wurden zudem Suizide von Eltern bekannt, die nicht in der Lage waren, ihre Töchter zu verheiraten, oder von Frauen, die auf dieselbe Weise ihre Familie von der Last der Mitgiftzahlung befreien wollten.
Hintergrund
In Pakistan waren bisher Geschenke und Mitgift sogar in der Heiratsurkunde dokumentiert. Dabei konnte u.a. auch festgehalten werden, ob die Braut im Falle einer Scheidung ihre Mitgift verliert, oder ob die Schwiegereltern für Überweisungen und Schäden an der Mitgift aufkommen, sofern die Braut ihre Mitgift im Falle einer Scheidung mitnimmt.
Dem neuen Gesetz zufolge wird die Mitgift nicht vollständig verboten, jedoch deutlich beschränkt auf die Kleidung der Braut und das Bettzeug. Im Falle einer Scheidung muss der Bräutigam der Frau fortan alle Geschenke und die Mitgift zurückgeben.
Vor Pakistan haben in den vergangenen Jahren bereits Indien wie auch das säkular verfasste Bangladesch die Praxis des Forderns und Annehmens von Mitgift verboten. In traditionell orientierten Teilen der Gesellschaft wird sie jedoch weiterhin im Geheimen praktiziert.
(fides/kap - sst)
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