Wahlen in Bulgarien: Richtlinien der Orthodoxen Kirche
Die bulgarisch-orthodoxe Kirche veröffentlichte nun Richtlinien mit Blick auf die Parlamentswahlen, berichtete der Pro Oriente-Informationsdienst zum Wochenende. Demnach hält der Hl. Synod fest, dass es Geistlichen gemäß Kirchenrecht nicht erlaubt ist, für politische Ämter zu kandidieren. Den entsprechenden Beschluss hat der Hl. Synod der Bulgarisch-orthodoxen Kirche bereits am 16. Februar getroffen, diese Woche wurde er auf der Website des Patriarchats veröffentlicht.
Instrumentalisierung verhindern
In dem Beschluss des Synods wird auch vor einer politischen Vereinnahmung bzw. Instrumentalisierung der Kirche oder einzelner Geistlicher gewarnt. Gebete und Segnungen auf Ersuchen politischer Parteien, einzelner Politiker oder entsprechender Organisationen dürfen nur in Kirchen durchgeführt werden. Die Ansprachen der Priester müssten dabei rein spirituellen Inhalts sein, schreibt der Synod vor.
Hintergrund
Premier Borissow, Chef der konservativen Regierungspartei GERB, bemühte sich zuletzt jedenfalls, dass Wohlwollen der Kirche bzw. der Religionen im Land zu bewahren. So wurden erst im Februar erneut erhebliche Mittel für die Wiederherstellung von Kirchen und Klöstern im ganzen Land bereitgestellt. Erst am 25. Februar beschloss der Ministerrat, rund 3,5 Millionen Lev (ca. 1,8 Mio. Euro) für Reparaturen und Bauarbeiten an neun Kirchen freizugeben. Es wurden zudem auch Mittel für Reparaturen an einer Moschee bereitgestellt. „In Bulgarien leben Menschen verschiedener Religionen in Frieden und Verständnis ... wofür ich ihnen danke", zitierte das Infoportal Dobrotoliubie den Premierminister.
(poi – sst)
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