Indien: Vorerst keine Haftentlassung für P. Swamy
Der Aktivist für Menschenrechte sitzt seit über sieben Monaten mit der Anklage von Terrorismus und Anstiftung zum Aufruhr im Gefängnis. Ein Ärzteteam hatte ihn wegen seiner Parkinson-Erkrankung und anderer gesundheitlicher Störungen untersucht, um seine Haftfähigkeit festzustellen. Das Gericht hatte ihm anschließend die Möglichjeit eingeräumt, sich in einem Krankenhaus in Mumbai behandeln zu lassen. Doch der Jesuitenpater habe dies in einer Videoschalte mit dem Gericht abgelehnt, berichtet Ucanews.
Vielmehr habe er darum gebeten, nach Hause zurückkehren zu können, um sich dort zu erholen. Wie Pater Swamy dem Richter gegenüber erklärte, habe sich sein Gesundheitszustand in Haft derart verschlechtert, dass er nicht mehrt in der Lage sei, alleine zu essen, sich zu waschen oder zu laufen. „Die Unterbringung im Krankenhaus würde daran nicht viel ändern“, wird der Jesuit zitiert. Nun muss er bis zur Anhörung im Juni im Gefängnis bleiben. In den vergangenen Tagen hatten Familienangehörige und Ordensbrüder die Sorge geäußert, Pater Swamy könnte sich in Haft mit dem Coronavirus angesteckt haben – mehrere der Insassen im Gefängnis von Taloya sind bereits positiv getestet worden.
(ucanews - cs)
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