Kolumbien: Kirche kritisiert Sterbehilfe als Verstoß gegen Würde
In Kolumbien, wo der Oberste Gerichtshof aktive Sterbehilfe für unheilbar Kranke bereits 1997 erstmals in Lateinamerika legalisiert hatte - hat das Verfassungsgericht vergangenen Donnerstag über eine Ausweitung des Rechts auf Sterbehilfe entschieden. Der „Straftatbestand der Tötung aus Gnade“ treffe nicht auf Euthanasie an einem Patienten zu, der „infolge einer Körperverletzung oder einer schweren und unheilbaren Krankheit schwere körperliche oder seelische Leiden erleidet“, hieß es im Urteilsspruch. Der Eingriff müsse von einem Arzt und mit der „freien und informierten Zustimmung“ des Patienten durchgeführt werden.
Gefahr für die Schwächsten
Die Bischöfe bezeichneten ihr Schreiben als „Beitrag zum Dialog und zur gemeinsamen Reflexion über die Werte, die unsere Gesellschaft leiten sollten“. Die Entscheidung des Gerichtshofs stelle „eine große Gefahr für die schwächsten und verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft" dar. Werde Druck auf ihr Leben ausgeübt, beschränke dies ihre Freiheit deutlich. Als Gegenmaßnahme sei dringend eine „solidarische Haltung gegenüber der Zerbrechlichkeit und Verletzlichkeit des Menschen“ nötig; diese erst könne einen Menschen dazu bewegen, von seiner Absicht, sich selbst das Leben zu nehmen, abzukommen, selbst in medizinisch hoffnungslosen Fällen.
Von der Regierung ihres Landes fordern die Kirchenvertreter, man müsse der „Realität“ dieser Gruppe „auf humanere Weise begegnen, ohne auf Euthanasie zurückgreifen zu müssen“. Dies sei vor allem die Sicherstellung einer angemessenen Gesundheitsversorgung für Menschen bei Körperverletzungen oder schweren und unheilbaren Krankheiten, „insbesondere für die Ärmsten“. Investitionen auch für psychosoziale Hilfen seien zur Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft sowie der Familien und des Gesundheitspersonals dringend nötig.
(kap – mg)
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