Polen: Krakauer Weihbischof entlastet
Im kirchlichen Strafprozess sei aber festgestellt worden, dass Szkodon gegenüber der Minderjährigen „unvorsichtig“ gehandelt habe, indem er sie in einer Privatwohnung ohne Anwesenheit ihrer Eltern empfangen habe. Als Buße wurde ihm ein dreimonatiger Klausuraufenthalt für Reflexion und Gebet auferlegt, so die Nuntiatur. Da sich Szkodon schon seit Februar 2020 in Klausur befinde, gelte diese Buße als bereits vollzogen. Kirchenrechtlich sei der Fall abgeschlossen und das Strafdekret endgültig.
Dem Weihbischof werden sexuelle Übergriffe auf ein damals 15-jähriges Mädchen vor mehr als 20 Jahren vorgeworfen. Szkodon wies die Beschuldigung als „unwahr“ zurück. Er werde seinen „guten Namen“ verteidigen, erklärte er im Februar 2020. Solange das Verfahren laufe, werde er nicht als Seelsorger arbeiten. Laut polnischen Medienberichten war es der erste kirchliche Strafprozess gegen einen der sexuellen Belästigung beschuldigten Bischof in dem Land.
(kna – mg)
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