Mexiko: Bischöfe bekräftigen „Nein“ zu allen Abtreibungen
Hintergrund des Urteils vom Dienstag war eine Verfassungsbeschwerde im nördlichen Bundesstaat Coahuila. Dort drohten Frauen bei einer Abtreibung bis zu drei Jahre Haft. Das Gericht erklärte Teile des Gesetzes diesbezüglich für ungültig und entschied, dass eine Abtreibung im Frühstadium sowie bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden darf.
Würde des Lebens in allen Lebensphasen
„Wir hoffen, dass Ihre Entscheidung für das Leben nicht von einer Ideologie abhängig ist, sondern von Glauben, Hoffnung und Liebe motiviert ist“, kommentierten die Bischöfe das Urteil der Richter. Über die einstimmige Entscheidung des Gerichtshofes äußerten sie ihr tiefes Bedauern - explizit darüber, dass „der Gerichtshof angesichts des offensichtlichen Dilemmas, die Frau, die eine Abtreibung vornimmt, nicht zu kriminalisieren und das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen, sich dafür entschieden hat, letzteres zu verwerfen, ohne sich um den Schutz beider zu bemühen“.
Die Oberhirten gaben zu bedenken, dass „die Probleme der Frauen und der rechtliche Status des ungeborenen Kindes ein komplexes Thema von anthropologischer, wissenschaftlicher, philosophischer und ethischer Bedeutung sind, das sich nicht auf eine Lösung vor Gericht reduzieren lässt“. Deshalb sei es unerlässlich, dass „alle gesellschaftlichen Akteure - außerhalb eines Klimas der ideologischen Polarisierung und ohne sich an politische Positionen zu klammern - neue und tiefgreifende Überlegungen anstellen, die es ermöglichen, einen gemeinsamen Weg zur Lösung eines multidimensionalen und multifaktoriellen Problems wie dem, mit dem wir es zu tun haben, zu finden“.
Präzedenzfall
Beobachter werten den Gerichtsbeschluss im bevölkerungsreichsten lateinamerikanischen Staat mit katholischer Mehrheit als Präzedenzfall. Sie sagen eine Entkriminalisierung von Abtreibungen im ganzen Land vorher. Der Begriff des „Frühstadiums“ einer Schwangerschaft wird in dem Urteil nicht näher definiert; eine Grenzsetzung dürfte damit den einzelnen Bundesstaaten überlassen bleiben. Mit der Entscheidung vom Dienstag wurden auch die strafrechtlichen Sanktionen für Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen aufgehoben. Straffreie Abtreibungen waren in Mexiko bislang nur in wenigen Bundesstaaten und in Mexiko-Stadt bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.
(cns/fides/vatican news – pr)
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