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Philippinen: Ermittlungen zu Anti-Drogen-Krieg ausgesetzt

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat seine Ermittlungen zum Anti-Drogen-Krieg auf den Philippinen ausgesetzt. Damit gab Karim Khan einem Antrag der Regierung in Manila statt. Menschenrechtler reagieren aufgebracht.

Der Gerichtshof hatte im September mit den Ermittlungen begonnen. Sie sollten klären, inwieweit die von Präsident Rodrigo Duterte ausgerufene Kampagne gegen Drogen gegen die Menschenrechte verstößt. Tausende von Menschen sind im Lauf der Kampagne ohne Prozess oder Urteil getötet worden; nach Angaben von Menschenrechts-Aktivisten wurden viele regelrecht von Sicherheitskräften hingerichtet.

Die Regierung hält dem entgegen, die Tötungen seien jeweils in Notwehr erfolgt. Im Übrigen habe der Internationale Strafgerichtshof gar keine Jurisdiktion über die Philippinen. Der Chefankläger Khan wiederum ließ wissen, er warte jetzt auf weitere Informationen aus Manila.

Streit um Jurisdiktion des Gerichts

Präsident Duterte hatte 2018 die Anerkennung des Gerichts durch die Philippinen zurückgezogen. Das Gericht hingegen besteht darauf, es dürfe Verstöße gegen die Menschenrechte untersuchen, die bis Jahresende 2018 auf den Philippinen geschehen seien.

Todesopfer der Anti-Drogen-Kampagne in Manila - Aufnahme vom März 2018
Todesopfer der Anti-Drogen-Kampagne in Manila - Aufnahme vom März 2018

Ein philippinischer Anwaltverband, der einige der Familien von Opfern des Anti-Drogen-Kriegs vertritt, rief den Strafgerichtshof auf, seine Ermittlungen bald wiederaufzunehmen. Es solle sich „von den Behauptungen der Duterte-Regierung nicht Sand in die Augen streuen lassen“. Auch „Human Rights Watch“ äußerte die Hoffnung, das Gericht werde „die List“ Manilas bald „durchschauen“.

Duterte darf nicht wieder antreten

Duterte kann laut Verfassung bei den Präsidentenwahlen nächstes Jahr nicht für eine zweite Amtszeit antreten. Er hat diese Woche bekanntgegeben, dass er für den Senat kandidieren wird.

In den fast zwanzig Jahren seit seiner Gründung hat der Internationale Strafgerichtshof bislang fünf Personen wegen Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Alle fünf Verurteilten waren Anführer afrikanischer Milizen im Kongo, in Uganda und Mali.

(reuters – sk)
 

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20. November 2021, 12:31