Indien: Menschenrechtler sehen verschärfte Christenverfolgung
„Die zunehmende Gewalt gegen religiöse Minderheiten ist eine unglückliche Situation, die den Wahlversprechen unseres Premierministers Narendra Modi für ein inklusives Wachstum widerspricht“, sagte UCF-Präsident Michael Williams angesichts der Daten, die das UCF über seine Hotline gesammelt hat. Demnach sind bis zum 21. November dieses Jahres insgesamt 511 Vorfälle gemeldet worden, gegenüber 505 im Jahr 2021. Dieser Anstieg liege auch an „Fällen von Selbstjustiz“, hinter denen extremistische Elementen stünden, so der Menschenrechtler.
Den Daten zufolge stellen die Provinzen Uttar Pradesh im Norden, gefolgt von Chhattisgarh in Zentralindien, Tamil Nadu und Karnataka im Süden die gefährlichsten Orte für die Christen des Landes dar. Uttar Pradesh meldete 149 Vorfälle, Chhattisgarh 115. Im Süden meldeten Tamil Nadu und Karnataka jeweils 30 Vorfälle.
Bürgerwehren beteiligt
An fast allen Vorfällen, die aus dem ganzen Land gemeldet wurden, sei eine Bürgerwehr mit extremistischen Elementen beteiligt gewesen. Den Vorfällen gemeinsam war der Modus operandi, Behauptungen über religiöse Bekehrungsaktivitäten aufzustellen und entweder in Gebetsversammlungen einzudringen oder Einzelpersonen oder kleine Gruppen von Christen anzugreifen. Oft seien diese Verbrechen ungestraft verübt worden, da die Polizei entweder unbeteiligt bleibe oder letztlich Christen unter dem Vorwurf der Zwangskonversion verhaftet habe, so die Menschenrechtsgruppe.
Akte der „Mobokratie“
Der Vorsitzende der UCF erklärte, dass die Gewalt gegen die christlichen Gemeinschaften durch das Versäumnis der Polizei, die Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen, noch verstärkt werde. „Und das trotz einer Reihe von Anweisungen des Obersten Gerichtshofs Indiens an die Regierung, die schrecklichen Akte der ,Mobokratie‘ zu beenden“, so der Menschenrechtler wörtlich.
Im ganzen Land seien 79 Fälle gegen christliche Seelsorger registriert worden, denen eine Beteiligung an religiösen Bekehrungsaktivitäten vorgeworfen wird, obwohl bisher kein einziger Fall vor Gericht bewiesen werden konnte, fügte er hinzu. Mehrere Laien säßen im Gefängnis, da ihnen die Gerichte die Freilassung gegen Kaution verweigerten.
(uca news - cs)
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