Pakistan: Gesetz gegen Blasphemie verschärft
Das Parlament in Islamabad hat das berüchtigte Blasphemiegesetz verschärft. - aber noch nicht umgesetzt. Die Gesetzgebung, die bereits die Todesstrafe für jeden vorsieht, der den Islam beleidigt, sieht jetzt auch mindestens zehn Jahre Gefängnis für jeden vor, der die Ehefrauen, Gefährten und Familienmitglieder des Propheten Mohammed beleidigt.
Menschenrechtsaktivisten haben deshalb ernsthafte Besorgnis über diese Änderung des Strafgesetzbuchs geäußert. Ihr Einwand: Die Gefahr, missbräuchlich beschuldigt zu werden. Seit einiger Zeit würden falsche Anschuldigungen der Blasphemie aus Rache oder zur Begleichung von Rechnungen erhoben, wie Menschenrechtler mitteilten.
Die Nationalversammlung stimmte vergangene Woche der Novelle zu. Artikel 298 des Strafgesetzbuches sah für Beleidigungen islamischer Figuren eine Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren vor. Neben der Aufstockung der Haftstrafe, die von mindestens 10 Jahren bis lebenslänglich reichen soll, steht nun auch die Zahlung von einer Million pakistanischen Rupien (rund 4.300 Euro) an.
Reaktionen
In einem Interview mit AsiaNews sagte Joseph Jansen, Präsident der Organisation „Voice for Justice“, dass die Genehmigung der Änderung „den Anwendungsbereich des Blasphemiegesetzes erweitern wird, während es stattdessen notwendig wäre, Schutzmaßnahmen gegen ihre missbräuchliche Verwendung einzuführen“. „Das Blasphemiegesetz hat die Diskriminierung und rechtliche Verfolgung im Namen der Religion zugelassen und gefördert“, fügte Jansen hinzu. „Und sie verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards, weil sie angewendet werden, ohne zu untersuchen, ob der Angeklagte vorsätzlich eine Blasphemie begangen hat oder nicht“, so der Menschenrechtler.
Laut dem Aktivisten Ashiknaz Khokhar gebe es mehrere Beweise dafür, dass „je strenger das Gesetz und härter die Strafe, desto gewalttätiger wird die Gesellschaft“, kommentierte er. „Mit jeder neuen Novelle des Blasphemiegesetzes entfernen wir uns immer weiter von einer möglichen Kehrtwende.“
Auf der anderen Seite erklärte die Anwältin Rana Abdul Hameed, dass Blasphemie-Vorwürfe den digitalen Raum nicht verschont hätten und „zu einer neuen Praxis in Pakistan geworden sind, wo Beschwerden sogar nur wegen des Likens, Kommentierens oder Weiterleitens von Inhalten in sozialen Netzwerken unter dem 2016 Elektronische Kriminalpräventionsgesetz, das zu einer weiteren Zunahme der Verfolgung religiöser Minderheiten geführt hat“.
Im Gegenteil sei es so, betonte der Menschenrechtsaktivist Ilyas Samuel, dass diejenigen, die Beschwerden „aus bösen Motiven, die der öffentlichen Ordnung, dem Frieden und dem sozialen Zusammenhalt schaden“, vorbringen, nicht strafrechtlich verfolgt würden und somit eine Straffreiheit genießen würden, obwohl sie „an Akten der Diskriminierung, Intoleranz und des Hasses beteiligt sind“. Dies sei eine nicht hinnehmbare Gewalt gegen Religionsgemeinschaften. Stattdessen – fuhr er fort – würden unschuldige Menschen, die ihre Reaktionen auf Beiträge in den sozialen Medien teilen, festgenommen und zum Tode verurteilt.
(asianews – mg)
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