Suche

Symbolbild Symbolbild  (©STEKLO_KRD - stock.adobe.com)

COMECE bekräftigt Sorge bei vermeintlichem Recht auf Abtreibung

Einem grundlegenden Europäischen Recht auf Abtreibung steht die Kommission der Europäischen Bischofskonferenzen COMECE weiterhin sehr kritisch gegenüber. Ein solches sei weder aus ethischer noch aus juristischer Sicht tragbar, erklärten die Bischöfe in einer Aussendung vom Dienstag. Hintergrund ist die 2022 angestoßene Debatte über die Aufnahme eines vermeintlichen Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta.

Die COMECE ließ von ihrer Ethik-Kommission eine umfassende Stellungnahme verfassen, die nun veröffentlicht wurde. Darin heißt es unter anderem, dass die Achtung der unveräußerlichen Menschenwürde in jedere Lebensphase - und besonders in Situationen gänzlicher Verletzlichkeit - ein grundsätzliches Prinzip demokratischer Gesellschaften sei.

Bischof Anton Jamnik, Präsident der COMECE-Ethikkommission betonte, „ dass die EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Verfassungstraditionen in Bezug auf die rechtliche Regelung von Abtreibung haben, weshalb die Einführung eines Grundrechts auf Abtreibung den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts widersprechen würde". In dem Dokument wird auch bekräftigt, dass „es kein anerkanntes Recht auf Abtreibung im europäischen oder internationalen Recht gibt".

Insbesondere Frankreichs Präsident Macron hatte geäußert, ein angebliches Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Schon Anfang 2022 drückte die COMECE dazu ihre tiefe Besorgnis aus.

(pm cs/sst)

 

 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

18. Juli 2023, 16:10