USA: Bischöfe veröffentlichen Jahresbericht zu Missbrauch
Der Jahresbericht 2022 des Sekretariates für Kinder- und Jugendschutz der US-amerikanischen Bischofskonferenz (USCCB) bezieht sich auf den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 und enthält „Ergebnisse und Empfehlungen zur Umsetzung der Charta zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“. Die US-amerikanische Bischofskonferenz hatte eine solche Charta 2002 in Dallas verabschiedet, die Verfahren für den Umgang mit Missbrauchsvorwürden und Leitlinien für die Aufarbeitung enthält.
Der Jahresbericht besteht aus einem Fortschrittsbericht des für Kinderschutz zuständigen Büros der Bischofskonferenz, einem Audit-Bericht des in Rochester ansässigen Beratungsunternehmens StoneBridge Business Partners und einer Studie des „Center for Applied Research in the Apostolate“ (CARA) an der Georgetown University über Missbrauchsvorwürfe und -kosten. Die Prüfungsergebnisse repräsentieren 194 der 196 Diözesen und Eparchien in den USA
Weniger Anschuldigen gemeldet
Während des Berichtszeitraums 2022 hätten sich 1.998 Personen mit 2.704 Missbrauchsvorwürfen gemeldet, führt das Dokument auf. Das entspreche einem Rückgang von 399 Fällen gegenüber 2021 und 1.548 Fällen gegenüber 2020.
Der Rückgang sei größtenteils darauf zurückzuführen, dass Anschuldigungen im Rahmen von Gerichtsverfahren, Entschädigungsprogrammen und Konkursen beigelegt worden seien. Die Zahl der „aktuellen geringfügigen Anschuldigungen in den USA“ bleibe niedrig. Viele Diözesen und Eparchien hätten regelmäßige Schulungen für Erwachsene und Prüfungen in Pfarreien oder weitere zusätzliche Maßnahmen etabliert, wird positiv festgehalten.
Kosten bei männlichen Ordensgemeinschaften mehr als verdoppelt
Die meisten Anschuldigungen (83 Prozent) seien zunächst von einem Anwalt an die Diözesanbehörden herangetragen. Sechzehn Berichte während des Berichtszeitraums beträfen derzeitige Minderjährige, während alle anderen Anschuldigungen von Erwachsenen erhoben worden seien, die sich auf Missbrauch als Minderjährige beriefen. 194 befragte Diözesen und Eparchien 245 hätten Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen durch einen Priester oder Diakon als glaubwürdig eingestuft. Davon hätten 20 Anschuldigungen Kinder betroffen, die unter 18 Jahre alt waren.
Die Gesamtkosten, die den Diözesen und Eparchien aufgrund von Anschuldigungen entstanden seien, seien gegenüber dem Vorjahr um 19 Prozent gesunken, so der Bericht weiter. Sie beliefen sich auf über 157 Millionen US-Dollar. Die Kosten für männliche Ordensgemeinschaften seien dagegen um 53 Prozent gestiegen und beliefen sich auf 45 Millionen US-Dollar.
Verbesserungsbedarf
Die Experten des am Bericht beteiligten Unternehmens „StoneBridge Business Partners“ bescheinigen den US-amerikanischen diözesanen Prüfungsausschüssen neben Fortschritten auch „einige Funktionsstörungen“. In mehr als 30 Prozent der Diözesen und Eparchien gebe es solche Probleme, die sich niederschlügen in „fehlenden Sitzungen, unzureichender Zusammensetzung oder Mitgliedschaft, Nichtbeachtung der Satzung des Ausschusses, fehlendem Vertrauen der Mitglieder in ihre Aufgaben (und) fehlender Rotation der Mitglieder“. Die Kinder- und Jugendschutz-Charta werde sehr uneinheitlich angewendet, kritisieren die Prüfer.
Update der Vatikanrichtlinien einbeziehen
Ein weiteres Problem sei der Schutz „schutzbedürftiger Erwachsener“, für den es in der Charta der US-amerikanischen Bischöfe (noch) keine Definition gebe, so StoneBridge weiter. Papst Franziskus hatte am 25. März 2023 eine aktualisierte Fassung seines Erlasses „Vos Estis Lux Mundi“ herausgeben lassen, in der – spezifischer als in der Vorversion – neben Minderjährigen auch von „schutzbedürftigen Erwachsenen“ die Rede ist. Der überarbeitete Text wurde auch auf Ermittlungen gegen Leiter von durch den Vatikan anerkannten internationalen katholischen Laienvereinigungen und -bewegungen ausgeweitet. Laienvertreter in den USA fordern vor diesem Hintergrund, dass die US-amerikanischen Bischöfe ihre Schutz-Charta weiter aktualisieren.
(usccb/osv news – pr)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.