Liechtenstein will Staat-Kirchen-Verhältnis neu ordnen
Liechtenstein habe immer noch eine Verfassung aus dem Jahr 1921; darin werde festgeschrieben, dass die katholische Kirche „Landeskirche“ sei, ein Status, den sie schon zuvor gehabt habe, „weil Liechtenstein schon seit Jahrhunderten ein christlich und katholisch geprägtes Land ist“.
Doch in den letzten Jahrzehnten habe sich „gesamtgesellschaftlich einiges bewegt“, so Risch im Gespräch mit dem Kölner Domradio. „Die Religionsfreiheit wurde auch bei uns immer wichtiger.“ Darum nehme seine Regierung jetzt Anlauf zu einer Neufassung des Staatskirchenrechts. Dabei gehe es nicht um eine Abwertung der katholischen Kirche, sondern um eine Aufwertung des Status anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Der Anteil von Katholiken an der Bevölkerung des Alpen-Fürstentums liegt bei ungefähr siebzig Prozent. Im Alltag spielt die christliche Prägung nach Rischs Darstellung „keine vorherrschende Rolle“. „Wahrscheinlich kann man auch sagen, dass die Rolle in den letzten zwanzig Jahren ein Stück weit abgenommen hat.“
Ein Konkordat mit dem Vatikan strebt der Regierungschef nicht an; es gehe ja nicht um eine Neuordnung des staatlichen Verhältnisses zur katholischen Kirche, sondern um Änderungen im Status anderer religiöser Gruppen und Gemeinschaften. „Wenn wir in Zukunft zum Punkt kommen würden, die Landeskirche aus der Verfassung rauszunehmen, könnte man die Diskussion sicher führen und prüfen ob ein Konkordat sinnvoll wäre.“
(domradio – sk)
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