Polen: Proteste gegen Liberalisierung von Abtreibung
Am Sonntag fand in verschiedenen Städten Polens der „Nationale Marsch für das Leben“ statt. In Warschau nahmen über 50.000 Menschen an der Demonstration unter dem Motto „Niech Zyje Polska!“ (“Es lebe Polen!”) teil.
Die Organisatoren der Kundgebung erklärten, dass der Marsch „ein sehr klares Signal senden würde, um zu handeln, Kräfte zu bündeln und angemessene Antworten zu suchen.“ Diese Worte bezogen sich auf die Entscheidung des polnischen Unterhauses Sejm vom 12. April, vier separate Gesetzesentwürfe zur Liberalisierung der Abtreibung an einen Notfallparlamentsausschuss zu verweisen.
Regierungschef verteidigt Gesetzesentwürfe
Nach einer zweitägigen Debatte im Sejm erklärte der polnische Ministerpräsident Donald Tusk, dass die Gesetzesentwürfe „Grundrechte“ widerspiegelten und polnischen Frauen „Gewissheit geben würden, dass sie nicht Gegenstand von Angriffen, Verachtung oder Missachtung sind, sondern wirklich Subjekte, die über sich selbst entscheiden.“
In einem Aufruf vom 12. April unterstützte der neu gewählte Präsident der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Tadeusz Wojda von Gdansk, den Nationalen Marsch für das Leben und forderte Gebete bei allen Sonntagsmessen.
„Respekt vor dem Leben ist einer der wichtigsten Werte und Grundpflichten eines jeden Menschen,“ sagte Erzbischof Wojda.
Das polnische Gesetz von 1993 erlaubt Abtreibungen in Fällen von Vergewaltigung, Inzest und Bedrohungen für das Leben oder die Gesundheit der Mutter.
Reaktionen auf die EU-Resolution
Die polnischen Proteste erfolgten im Anschluss an eine Resolution des Europäischen Parlaments vom 11. April, die forderte, Schwangerschaftsabbrüche in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union „vollständig zu entkriminalisieren“ und „den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen“ als Grundrecht in EU-Verträgen und -Konventionen aufzunehmen.
In einer Erklärung vom 9. April warnte die in Brüssel ansässige Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE), dass Abtreibung niemals ein Grundrecht sein könne. Weiter heißt es, die Resolution verkörpere einen „ideologischen Zwang,“ der „die verschiedenen Kulturen und Traditionen“ der Mitgliedstaaten sowie ihre Verfassungen und „nationale Kompetenzen“ nicht respektiere.
(ucanews – fc)
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