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Eine Kirche in Portugal Eine Kirche in Portugal 

Portugal: Kirche informiert über Entschädigungen

Noch bis Ende 2024 können Missbrauchsüberlebende Anträge auf finanzielle Entschädigungen bei der portugiesischen Bischofskonferenz einreichen. Die Bischöfe veröffentlichten diesen Donnerstag einen Leitfaden zu den Verfahren.

Demnach können Betroffene, die als Kind oder als schutzbedürftige Erwachsene Opfer von Übergriffen wurden, bei verschiedenen Stellen ihre Anträge einreichen: bei der unabhängigen Stelle „Grupo VITA“, bei der Präventionsstelle der Diözese des jeweiligen Täters oder – im Fall von Missbrauch in Orden oder durch Ordensleute – bei Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens.

Die Frist der Antragstellung startete am 1. Juni und endet am 31. Dezember 2024, informiert die Bischofskonferenz weiter. Geprüft werden die Anträge in einem mehrstufigen Verfahren, in dem unter anderem geprüft werde, ob es sich um Missbrauch handelte und wie hoch in diesem Fall die Entschädigung sei. Der Tod des Täters und die zivilrechtliche oder kirchliche Verjährung stellten dabei „kein Hindernis für die Gewährung einer Entschädigung dar“.

Verpflichtung zur Solidarität mit den Opfern

„Die Entschädigung sollte eine bedeutende, nicht nur symbolische, Leistung sein, die im Verhältnis zur Schwere des Schadens steht.“

„Die finanzielle Entschädigung, die gewährt wird, soll nicht das bezahlen, was nicht bezahlt werden kann, oder das aufheben, was leider nicht aufgehoben werden kann für diejenigen, die eine so harte Erfahrung gemacht haben“, hebt die Bischofskonferenz mit Blick auf das erfahrene Leid hervor. „Sie sollte eine bedeutende (nicht nur symbolische) Leistung sein, die im Verhältnis zur Schwere des Schadens steht.“ Das entspreche einer „Verpflichtung zur Solidarität mit den Opfern“. „Die katholische Kirche in Portugal erkennt diese Pflicht an, in Gemeinschaft mit der Weltkirche und gemäß den Leitlinien von Papst Franziskus“, so die Bischöfe.

(pm – pr)

 

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26. Juli 2024, 12:57