Italien: Kardinal will Migrantenkinder eingebürgert sehen
„Wenn du Bürger des Staates bist, in dem du geboren wurdest und lebst, verschafft dir das die Anerkennung als Bürger, aber es verpflichtet dich auch auf dieselben Rechte und Pflichten wie die anderen“, argumentierte der Kardinal in der Kirchenzeitung „Toscana Oggi.“
Neues Recht wäre ein Sprung nach vorn
Zu der von liberalen und linken Parteien vorgeschlagenen Einführung eines sogenannten „ius scholae“, wonach künftig Einwandererkinder bereits nach einem fünfjährigen Schulbesuch in Italien die Staatsbürgerschaft erhalten sollen, erklärte der Kardinal: „Ich glaube, das ,ius scholae' würde - mit allen erforderlichen und gebotenen Präzisierungen - für die Gesellschaft eine großartige Gelegenheit darstellen, einen Sprung nach vorne zu machen.“
In Italien gilt als Grundlage für die Staatsbürgerschaft bisher ähnlich wie in Deutschland vorrangig das Abstammungsprinzip („ius sanguinis“). In Italien geborene Kinder ausländischer Eltern können derzeit erst mit 18 Jahren die Staatsbürgerschaft erwerben, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Den Vorschlag, künftig allen in Italien geborenen Kindern bereits nach fünf Schuljahren den Zugang zur Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, lehnen die beiden rechten Regierungsparteien Fratelli d'Italia und Lega ab.
(kna - cs)
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