Somalia: Vier junge Menschen hingerichtet
Das UNO-Kinderhilfswerk Unicef spricht in einer Mitteilung von „tiefem Bedauern“. Die Todesurteile seien von Militärgerichten verhängt worden, „die keine speziellen Verfahren für die Jugendgerichtsbarkeit haben und kein Ort für Kinder sind“. Unicef gibt an, die vier jungen Leute seien zum Zeitpunkt ihrer ihrer Verhaftung minderjährig gewesen. Darum habe man gegen sie nicht die Todesstrafe verhängen dürfen.
Die UNO-Organisation fordert die Behörden Puntlands auf, „allen jungen Erwachsenen, die wegen ihrer Verbindung zu bewaffneten Gruppen verhaftet wurden, als sie unter 18 Jahre alt waren, ein ordnungsgemäßes Verfahren zu garantieren“. Sie erinnert an ein in Puntland geltendes Jugendgesetz und an die Verpflichtung der Regierung, die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten. Kinder, die mit bewaffneten Gruppen in Verbindung stehen, sollten als Opfer behandelt werden, nicht als Täter.
(sir – sk)
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