Italien: Verbot von Leihmutterschaft – Strafen auch für Auslandsfälle
Italien hat mit einem neuen Strafgesetz das bereits bestehende Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft weiter verschärft. Das am Mittwochabend vom italienischen Senat beschlossene Gesetz macht es illegal für italienische Staatsbürger, im Ausland eine Leihmutter zu bezahlen, um ein Kind austragen zu lassen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro rechnen. Bereits im Juli 2023 hatte die Abgeordnetenkammer der Vorlage zugestimmt, nun trat sie mit der Entscheidung des Senats endgültig in Kraft.
Die kommerzielle Leihmutterschaft ist in Italien bereits seit 2004 verboten, doch der neue Gesetzeszusatz geht weiter: Er richtet sich explizit gegen Paare, die solche Dienstleistungen im Ausland in Anspruch nehmen. Damit wird versucht, eine gesetzliche Lücke zu schließen, die es italienischen Paaren erlaubte, Leihmutterschaftsprogramme außerhalb des Landes zu nutzen.
Die Reaktionen auf das Gesetz fallen erwartungsgemäß kontrovers aus. Lebensschutz-Organisationen, wie etwa „Pro Vita", begrüßten die Entscheidung des Parlaments. „Mit dem neuen Gesetz endet die Komplizenschaft Italiens mit einer Praxis, die den Körper von Frauen als 'Brutkasten' ausnützt, um Kinder zu produzieren, die wie eine Ware behandelt werden“, erklärte die Organisation in einer Stellungnahme. Auch der Präsident der katholischen Ärzteschaft Italiens, Filippo Maria Boscia, sprach sich am Donnerstag für das weltweite Verbot der Leihmutterschaft aus. Diese verletze die Würde von Frauen und Kindern und degradiere das Muttersein sowie den Geburtsprozess zu einem „geschäftlichen Vertrag“. Er warnte zudem vor den psychischen und emotionalen Auswirkungen auf Kinder, die nach der Geburt von ihren biologischen Müttern getrennt werden, da während der Schwangerschaft eine enge Bindung aufgebaut werde, deren plötzliche Unterbrechung ein Trauma verursachen könne.
Scharfe Kritik von links
Auf der anderen Seite stieß das Gesetz bei linken Oppositionsparteien auf scharfe Kritik. Sie sprachen von einem „schwarzen Tag“ für gleichgeschlechtliche Paare, die den Wunsch nach Kindern hätten. Durch die neue Gesetzgebung werde diesen Paaren de facto der Zugang zur Elternschaft erschwert. Dabei ist laut italienischen Medienberichten die Zahl der Paare, die Leihmutterschaftsdienste im Ausland in Anspruch nehmen, überschaubar: Etwa 250 italienische Paare pro Jahr greifen auf diese Möglichkeit zurück, von denen rund 90 Prozent heterosexuell sind. Die Kosten dafür belaufen sich auf 50.000 bis 200.000 Euro, abhängig vom Land und den genauen Bedingungen des Leihmutterschaftsvertrags.
Mit dem neuen Gesetz setzt Italien einen strengen rechtlichen Rahmen, der im europäischen Vergleich zu den härtesten Regelungen gehört. In Ländern wie Spanien, Frankreich und Deutschland ist die kommerzielle Leihmutterschaft ebenfalls verboten, während Großbritannien und Griechenland unter bestimmten Umständen altruistische Leihmutterschaft erlauben. Die aktuelle Gesetzeslage könnte in den kommenden Jahren zu einer Debatte auf europäischer Ebene führen, da die grenzüberschreitenden Aspekte der Leihmutterschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Emotionale und politische Kontroversen
Das Gesetz dürfte nicht die letzte Maßnahme der Regierung in diesem Bereich bleiben, denn die Diskussion um die Rechte von Paaren und Frauen in Italien wird sich wohl fortsetzen. Kritiker befürchten, dass damit nicht nur die Reproduktionsfreiheit eingeschränkt, sondern auch bestehende Ungleichheiten im Zugang zu medizinischen Dienstleistungen vertieft werden könnten.
(kap/avvenire - mg)
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