Missbrauchsprävention: Stärkung einer Null-Toleranz-Politik
Der Vorschlag zielt auf die permanente Entfernung von Personen - Kleriker sowie Angehörige von Orden - aus dem kirchlichen Dienst, die begangenen Missbrauch zugeben oder denen Missbrauch kirchen- oder zivilrechtlich nachgewiesen wurde, sowie eine kirchenrechtliche Verankerung eines entsprechenden Mechanismus. Je nach Umstand solle Geistliche zudem aus dem Priesterstand entlassen werden können. Die Betroffeneninitiative „Ending Clergy Abuse“ (ECA) und der deutsche Jesuit Hans Zollner, Direktor des IADC an der Gregoriana Universität, erläuterten diesen „gemeinsamen Vorschlag einer Null-Toleranz Regelung“ am 18. November 2024 auf einer Pressekonferenz.
Der jüngste „Jahresbericht“ der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen habe die Dringlichkeit eines Mentalitätswandels bei der Missbrauchaufarbeitung unterstrichen, so ECA in einer Presseerklärung - „weg von der Selbstverteidigung hin zur Übernahme rechtlicher, moralischer und geistlicher Verantwortung“.
Unterscheidung zwischen Amt und klerikalem Status
Der nun von ECA und dem IADC vorgebrachte Vorschlag stütze sich auf ein Modell, das in der US-amerikanischen Kirche „bereits 2002 mit Billigung des Vatikans beschlossen“ worden sei, informierte ECA weiter. Eine entsprechende „generelle Regel für die Weltkirche würde Klarheit schaffen und ein klares Signal senden“, formulierte dazu die deutsche Betroffenenvereinigung „Eckiger Tisch“, welche die Erarbeitung der Vorschläge unterstützt hat.
Wichtig dabei sei „die Unterscheidung zwischen Dienst in der Kirche und Status als geweihter Kleriker“, wird weiter präzisiert: „Bisher drehen sich die Regeln darum, unter welchen Umständen ein Priester oder Geistlicher ganz aus dem Priesterstand entlassen, laiisiert werden kann und soll. Der Vorschlag zielt nun darauf ab, dass als verbindliche Regelung beschlossen wird, dass wer in einem einzigen Fall, eines Missbrauchs an einem Minderjährigen überführt ist, in der Kirche kein Amt mehr ausüben soll.“
Reform des Kirchenrechtes
Der Vorstoß sei bei einer dreitägigen Konferenz im Juni 2024 gemeinsam erarbeitet worden, informierten die Beteiligten. Neben ECA-Vertretern und dem IADC-Direktor hätten Fachleute des Kirchenrechtes und Juristen aus verschiedenen Rechtskreisen wie Deutschland, USA, Australien und Lateinamerika an der Konferenz teilgenommen, um verschiedene Vorschläge auszuarbeiten. Unter diesen Vorschlägen ist etwa auch die Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungsbehörde zum Umgang mit Missbrauchsfällen durch Kirchenobere und die Schaffung von mehr Transparenz bei Ermittlungsverfahren.
(pm/vatican news – pr)
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