Slowakei: Neuregelung der Kirchenfinanzierung
Die Finanzierung der Kirchen und Religionsgesellschaften war erst vor fünf Jahren gravierend geändert worden. Bis dahin hatten die Regelungen gegolten, die auf dem Staatskirchenrecht aus der Zeit Kaiser Josefs II. basierten und mit denen das kommunistische Regime die Kirchen an der Kandare hielt. Das 2020 beschlossene und bis heute geltende Modell sah eine Valorisierung vor, die zu 20 Prozent an der Inflationsrate und zu 80 Prozent an den Gehältern der Staatsbediensteten Maß nimmt. Zu einer völligen Trennung von Kirche und Staat ist es auch 2020 nicht gekommen, doch erhielten die Kirchen den staatlichen Zuschuss seither nicht mehr entsprechend der Anzahl ihrer Geistlichen, sondern der Gläubigen, was vor allem die kleineren Kirchen benachteiligte.
Ab 1. Januar gültig
Die am 1. Januar 2025 in Kraft tretende Novelle hält an der Bindung an die Anzahl der Gläubigen von 2020 fest, wonach die Ergebnisse der jeweils letzten Volkszählung entscheiden, ob der Betrag gleichbleibt oder bei einer Änderung um 10 Prozent der Mitgliederzahlen sinkt oder steigt. Was sich jetzt ändert, ist die Berechnungsgrundlage der Beitragshöhe. Zuletzt hat sich diese an der wirtschaftlichen Entwicklung der Slowakei orientiert, in Zukunft gibt den Ausschlag die jeweilige Höhe des Mindestlohns. In den letzten fünf Jahren waren die Parameter nämlich unerwartet auseinandergedriftet: der Richtwert nach der Inflationsrate um 24, jener der Mindestlöhne um 44 Prozent. Kirchliche Arbeitgeber sahen sich daher gezwungen, eigene Gelder zuzuschießen oder die Arbeitsaufträge zu reduzieren. Auf Grund der Neuregelung erhalten die Kirchen im Jahr 2025 vom Staat zusätzliche 4,6 Millionen Euro.
Kirche begrüßt Neuregelung
Der Vorsitzende der Slowakischen Bischofskonferenz, der Kaschauer Erzbischof Bernard Bober (74), begrüßte die Neuregelung. Durch die finanzielle Unterstützung könnten die Kirchen „weiterhin viele Aktivitäten im Bereich der geistlichen Verwaltung, Bildung, Gesundheits- und Sozialfürsorge entfalten und damit zum Wohl der ganzen Gesellschaft beitragen".
Anton Ziolkovsky (48), von 2009 bis 2019 Geschäftsführender Sekretär der Slowakischen Bischofskonferenz und Mitgestalter der bisherigen Regelung, stellte in einem Interview im Internetportal Postoj (Position) in Abrede, dass es sich im Zusammenhang mit der Neuregelung um eine „Käuflichkeit der Kirchen" handle. Auch nach dem neuen Modus reichten die zuletzt 59 Millionen Euro des staatlichen Zuschusses nicht einmal zur Abdeckung der Priestergehälter aus. Wenn der Staat die Kirchen wirklich „kaufen" wollte, müsste er seinen Beitrag deutlich erhöhen.
Eine weitergehende finanzielle Trennung von Kirche und Staat sei durchaus wünschenswert und es sei bedauerlich, dass die Debatte darüber „wie ein Stein vor uns hergeschoben" werde, so Ziolkovsky. Ein völliges Ausbleiben der staatlichen Unterstützung und eine Herabsetzung der Priestergehälter durch die Diözesen würde jedoch „eine große innere Unzufriedenheit und ein Chaos hervorrufen". Überhaupt hätten sich seit der Sanften Revolution vom November 1989 „mehrere wichtige Dinge angehäuft, die nicht nur auf lokaler, sondern auch auf nationaler Ebene zu lösen wären, um zu einem möglichst breiten Konsens zu gelangen". Gründe für ein Landeskonzil, wie es in Tschechien vor mehr als 20 Jahren stattgefunden habe, gebe es also „mehrere".
Die römische Synode über die Synodalität habe eine „Methodologie angeboten, wie einem jeden Raum und Stimme gegeben und so die Gemeinschaft von innen her aufgebaut werden kann". Eine derartige Bildung der innerkirchlichen Mentalität sei dabei „manchmal wichtiger als das Ergebnis selber".
(kap - sst)
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