D: Opfervertreter fordern angemessene Entschädigung für Missbrauchsfälle
Offensichtlich bestehe die Befürchtung, dass berechtigterweise große materielle Summen von der Kirche gefordert werden könnten, so die Opfervertreter, die weiterhin auf der Einrichtung einer „Wahrheits- und Gerechtigkeitskommission“ beharren. Ordensgemeinschaften dürften bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen nicht außen vor gelassen werden, so die Forderung der Missbrauchsüberlebenden.
Auch Opfervertreter werden in der durch den Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bundesregierung initiierten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ mitwirken, heißt es in der Aussendung weiter. Die Politik sei gefordert, in der Frage der Entschädigung von Missbrauchsopfern zu einer Lösung beizutragen.
Die Opfervertreter begrüßen den Beschluss der Bischofskonferenz, in einem „synodalen Weg“ intern über systemische Konsequenzen aus der MHG-Studie zu diskutieren. Doch die Gesellschaft dürfe sich aus der Debatte nicht zurückziehen, sondern müsse die Überlebenden dabei unterstützen, „endlich zu einer Lösung mit der Kirche zu kommen.“ Die Mitteilung ist durch den Sprecher der Opferinitiative, Matthias Katsch, unterzeichnet.
Unabhängiger Beauftragter begrüßt Maßnahmen der Bischöfe
Unterdessen hat auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig die Maßnahmen der Bischöfe zum Umgang mit Missbrauchsfällen begrüßt, zugleich aber eine zügige zeitliche Umsetzung angemahnt. Es dürfe jetzt keine Zeit mehr vertan werden, sagte Rörig am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Ein klarer Zeitplan sei notwendig. Bis zum Ende des Jahres müsse nun eine unterschriftsreife Vereinbarung mit ihm und der bei seinem Amt eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ erarbeitet werden, in der die Standards für die Aufarbeitung und einheitliche Kriterien für die Akteneinsicht festgelegt seien. Zudem müssten sich die Bischöfe verbindlich auf die Beteiligung von Betroffenen einigen und die offene Entschädigungsregelung klären.
Das Gelingen der Aufarbeitung hänge von der Prioritätensetzung des Ständigen Rates und eines jeden Bischofs ab. Die staatliche Seite sei gut vorbereitet. Die katholische Kirche sei es den Betroffenen schuldig, fast zehn Jahre nach dem sogenannten „Missbrauchsskandal“ in Deutschland endlich Klarheit und Verbindlichkeit bei der Aufarbeitung herzustellen. „Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich unumkehrbar auf den Weg gemacht“, fügte Rörig hinzu. Er begrüßte zudem, dass die Kirche sowohl für die Aufarbeitung als auch für mögliche Reformen der innerkirchlichen Strukturen jetzt externe Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen wolle.
(pm/kna - cs)
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