D: Regeln im Kampf gegen Missbrauch überarbeiten
Konkret geht es um die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch aus dem Jahr 2002 und die Rahmenordnung Prävention aus dem Jahr 2010. Beide Regelwerke waren in der Vergangenheit bereits zwei- beziehungsweise einmal überarbeitet worden. Zu den gegenwärtigen Schwerpunkten gehört den Angaben zufolge unter anderem die Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Aktenführung. Hierfür habe man eine Erhebung zur gegenwärtigen Praxis in den Bistümern durchgeführt. Was die Einrichtung von unabhängigen Anlaufstellen für Betroffene anbelangt, laufen Gespräche über eine Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF). Zur „Sicherstellung einer transparenten und unabhängigen Aufarbeitung“ arbeite die Kirche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und einer von ihm eingerichteten Arbeitsgruppe zusammen, hieß es weiter.
Beim überdiözesanen Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention wollen die Bischöfe mit dem Institut für Prävention und Aufarbeitung (IPA) zusammenarbeiten, das Mitte September seine Arbeit in Lantershofen bei Bonn aufnehmen soll. Geplant ist außerdem, das Verfahren zur Anerkennung des Leids von Betroffenen weiterzuentwickeln. Bei der Umsetzung aller Arbeitsschritte werde großer Wert auf die Zusammenarbeit mit Betroffenen, externen Sachverständigen, Vertretern staatlicher Stellen und Wissenschaftlern gelegt, betonten die Bischöfe. Im „Ständigen Rat“ ist jedes der 27 Bistümer mit einer Stimme vertreten, in der Regel durch den Ortsbischof.
(kna - cs)
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