Die Pfarreienreform iim Bistum Trier ist vorerst auf Eis gelegt Die Pfarreienreform iim Bistum Trier ist vorerst auf Eis gelegt 

D: Doch keine Großpfarreien im Bistum Trier

Das Bistum Trier hat die geplante Pfarreienreform gestoppt. Man reagiert damit auf die Entscheidung der vatikanischen Kleruskongregation, das Umsetzungsgesetz auszusetzen und vom Päpstlichen Rat für Gesetzestexte prüfen zu lassen.

Die Aufhebungs- und Errichtungsdekrete, die bereits versandt worden waren, werden vom Bischof per neuem Dekret zurückgenommen. Eine Beschwerde erübrige sich somit. Von der Errichtung der neuen Pfarreien zum 1. Januar 2020 werde abgesehen – für die derzeit amtierenden Pfarrgremien werde es ein Übergangsmandat geben. Die Anstellungsverhältnisse der Frauen und Männer in den geplanten Leitungsteams der Pfarreien der Zukunft werden beibehalten. Das teilte das Bistum mit.

Generalvikar Ulrich von Plettenberg gab am Dienstag bekannt, dass Bischof Stephan Ackermann die Dekrete zur Aufhebung der bisherigen Pfarreien, Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände sowie zur Errichtung der ersten 15 Pfarreien der Zukunft zum 1. Januar 2020 zurücknehmen werde. Dies geschehe aufgrund der Entscheidung der vatikanischen Kleruskongregation, das Umsetzungsgesetz auszusetzen und vom Päpstlichen Rat für Gesetzestexte prüfen zu lassen. Nach Beschwerden einer Gruppe von Priestern und mehrerer Katholiken aus dem Bistum hatte sich am Donnerstag der Vatikan eingeschaltet.

„Wir wissen uns der Erneuerung des kirchlichen Lebens in unserem Bistum Trier verpflichtet und wollen diese im Einklang mit der Kleruskongregation und dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte angehen“, erklärte von Plettenberg. Auf die Bitte Roms, Stellung zu beziehen, werde Bischof Ackermann zeitnah eingehen, sagte von Plettenberg. Am Wochenende wird sich der Bischof auch mit einem geistlichen Wort an die Gläubigen in seinem Bistum richten.

(pr – skr)

 

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27. November 2019, 13:16