Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 

D: Sterbehilfe-Urteil ist eine „Umwertung der Werte“

Auf scharfe Kritik stößt das Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Zulässigkeit geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland. Wir haben darüber mit dem Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, gesprochen. Für ihn ist vor allem problematisch, dass im Urteil Selbsttötung als etwas Zivilisiertes betrachtet werde.

Radio Vatikan: Prälat Jüsten, weshalb ist aus katholische Sicht die Karlsruher Entscheidung nicht hinnehmbar?

Jüsten: Wir sehen in dem Urteil eine Umwertung der Werte. Bisher war eigentlich immer das oberste Ziel der Schutz des Lebens, und das war auch vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt worden. Jetzt haben wir zum ersten Mal ein Urteil vorliegen, bei dem der Schutz des Lebens nicht mehr oberste Priorität hat, sondern das individuelle Entscheidungsrecht auf Selbsttötung. Das ist der eigentliche Paradigmenwechsel und aus meiner Sicht das eigentliche Problem an diesem Urteil.

Zum Nachhören

Radio Vatikan: In den benachbarten Ländern wie den Niederlanden und vor allem in der Schweiz gibt es ja schon Erfahrungen mit legalen Sterbehilfeorganisationen. Bisher war es ja sogar so, dass aus Deutschland Menschen in die Schweiz fuhren, um zu sterben. Diese gaben an, dass sie dies tun wollten, weil sie selber bestimmen wollen, wann und wie sie sterben sollen. Haben Sie dafür Verständnis?

Jüsten: Zunächst einmal zeigt gerade das Ausland, dass Anreize durch solche Regelungen geschaffen werden und sich so Menschen ihr Leben nehmen. Wir als Kirche treten immer dafür ein, dass man Menschen, die lebensmüde sind, hilft, damit sie wieder Lebensmut fassen und wieder in ein normales Leben finden. Für uns ist deshalb die Selbsttötung nicht die ultima ratio – der letzte Ausweg – sondern es ist immer eine Niederlage, weil Menschen immer geholfen werden muss, wieder ein normales Leben führen zu können!

Radio Vatikan: Die katholische Kirche setzt ja vor allem auf die Palliativmedizin. Weshalb wird diese Art von medizinischer Versorgung so stiefmütterlich behandelt? Fehlt ein politischer Wille dazu?

Jüsten: Wir haben in den vergangenen Jahren erhebliche Verbesserungen im Bereich der Palliativmedizin erreicht. Diese Maßnahmen fangen langsam an zu greifen. Von daher kann ich auch nicht dieses Gerichtsurteil verstehen - und zwar, dass man zunächst nicht nachprüft, ob es andere Möglichkeiten gibt, den Menschen das Leiden zu nehmen! Insgesamt treten wir dafür ein und arbeiten daran, dass die Palliativmedizin in katholischen Krankenhäusern und Hospizen gefördert wird.

Radio Vatikan: Was erhoffen Sie sich jetzt nach diesem Urteilsspruch in Karlsruhe? Was wünschen Sie sich von der deutschen Gesellschaft diesbezüglich?

Jüsten: In der deutschen Gesellschaft haben wir insgesamt immer noch ein sehr hohes Schutzniveau des Lebens. Die Menschen haben noch ein gutes Gespür dafür, dass sie selber nicht aus dem Leben scheiden sollen durch den Freitod. Das muss insgesamt gestützt und gestärkt werden, dass wir Hilfe und unsere Hand geben beim Sterben - aber nicht, damit Menschen sterben. Wir wollen im Sterbeprozess helfen, aber nicht beim Töten selber oder dabei, so etwas zu fördern. Ein weiterer Punkt ist, dass man mit den Gerichten reden muss. Ich finde es schon ziemlich erschreckend, dass das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle von der Tradition abgewichen ist und damit einen Paradigmenwechsel einführt. Das scheint mir das viel größere Problem zu sein. Denn der Gesetzgeber hatte eigentlich in der letzten Legislaturperiode einen ganz guten Ansatz gefunden. Und der Gesetzgeber ist ja eigentlich das Spiegelbild der Gesellschaft. Von daher sehe ich das Hauptproblem an einer anderen Stelle.

Das Interview führte Mario Galgano.

(vatican news)

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26. Februar 2020, 13:52