Berge am Qargha-See in der Nähe von Kabul Berge am Qargha-See in der Nähe von Kabul 

Österreich: „Afghanischer Christ zu Unrecht abgeschoben“

Das Hilfswerk „asylkoordination“ kritisiert die Abschiebung eines jungen Afghanen, der zum Christentum übergetreten war.

Neben der prinzipiellen Problematik von Abschiebungen nach Afghanistan und dem Umgang mit Konvertiten im Asylverfahren, werfe der Fall Elias Shir Hasan Zafari Licht auf eine unhaltbare Praxis, nämlich die Abschiebung von Flüchtlingen während offener Rechtsmittelfrist an die Höchstgerichte, erläuterte die Organisation am Dienstag in einer Aussendung.

Die Abschiebung des jungen Konvertiten Anfang des Monats hatte auch Vertreter von Kirche und NGOs auf den Plan gerufen. Zuletzt hatte der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler die österreichische Abschiebepraxis scharf kritisiert.

Heute könnte der junge Afghane nicht mehr abgeschoben werden...

Elias Shir Hasan Zafari war nach einer umstrittenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) nach Kabul abgeschoben worden. Zu Unrecht, wie die „asylkoordination“ jetzt betonte: Das Bundesverwaltungsgericht selbst habe dem Rechtsmittel nun mit einiger zeitlichen Verzögerung aufschiebende Wirkung zuerkannt, das bedeutet dass der junge Afghane heute nicht mehr abgeschoben werden könnte, weil die Entscheidung des BVwG bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof außer Kraft gesetzt ist.

„Hier zeigt sich eindeutig: Die Gier des Innenministeriums nach hohen Abschiebezahlen beeinträchtigt den effektiven Rechtsschutz von Asylwerbern. Die bedenkliche Praxis des BFA, Abschiebungen während offener Fristen durchzuführen, muss sofort gestoppt werden“, forderte Lukas Gahleitner-Gertz von der „asylkoordination österreich“.

„Hier ist der Gesetzgeber gefordert“

Es war jahrelanger Usus, mit Abschiebungen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zuzuwarten. Wenn auch eine Abschiebung in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich ist, untergräbt diese Praxis die Autorität der Höchstgerichte und stellt den Rechtsstaat infrage. „Es geht nicht an, dass die Behörden mit der Abschiebung Tatsachen schaffen, die dann nur mehr sehr schwer rückgängig gemacht werden können“, kritisiert der Sprecher der „asylkoordination“.

„Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert: Durch eine Ausdehnung der Frist zur freiwilligen Ausreise bis zum Vorliegen einer Entscheidung über die Gewährung der Verfahrenshilfe und aufschiebender Wirkung könnte man hier schnell Rechtssicherheit schaffen“, so Gahleitner-Gertz.

(kap – sk)
 

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18. Februar 2020, 12:38