Da galt noch kein Mindestabstand: Schönborn mit unserer Redakteurin Christine Seuss bei einem Besuch in der Redaktion 2018 Da galt noch kein Mindestabstand: Schönborn mit unserer Redakteurin Christine Seuss bei einem Besuch in der Redaktion 2018 

Ö: Gottesdienste ab 15. Mai unter Auflagen möglich

Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn haben am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen präsentiert, die ab 15. Mai wieder möglich sind.

Demnach müssen Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst künftig einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Pro Person müssen 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.

Die Auflagen wurden vorab mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften abgestimmt, für die - in Absprache - Kardinal Schönborn stellvertretend an der Pressekonferenz teilnahm. Schönborn erklärte, dass auf Basis dieser Kriterien die Kirchen und Religionen nun Richtlinien für ihren Bereich erarbeiten werden.

„Trotz historisch einzigartiger Einschränkungen konnten und können wir den Glauben leben“

„Die Sicherheitsmaßnahmen sind nötig und sinnvoll, um in verantwortungsvoller Weise schrittweise auch das religiöse Leben wieder zu normalisieren“, so Schönborn. Es brauche, wie auch schon bisher, Umsicht und Kreativität. Trotz historisch einzigartiger Einschränkungen „konnten und können wir den Glauben leben“, sagte der Kardinal. Die nötigen Einschränkungen, und hier habe es Einigung unter allen Kirchen und Religionsgemeinschaften gegeben, würden einer recht verstandenen Selbst- und Nächstenliebe entsprechen, die zu allen Religionen gehört.

Noch viel Solidarität nötig

Dabei müsse klar sein: „Es wird sicherlich noch eine Weile dauern bis zu einem vollen kirchlichen und religiösen Leben, wie wir es kennen“, so Schönborn. Die öffentlichen Gottesdienste unter Auflagen seien aber bei weitem nicht alles, was etwa das Christsein ausmacht. Schönborn verwies etwa auf die vielen familiären und nachbarschaftlichen Formen des Glaubensleben, das Gebet und die gottesdienstliche Feier zu Hause.

Zugleich stellte der Kardinal fest, „dass wir zur Bewältigung der Coronakrise künftig noch viel Solidarität brauchen werden“. Viele Menschen seien in Not geraten und auch die Not in anderen Ländern müsse in den Blick genommen werden, so Schönborn: „Wir erleben sehr stark, dass die Menschheit eine Familie ist und in dieser Menschheitsfamilie müssen wir zusammenstehen.“

Dank an Gläubige und Religionsvertreter

Ministerin Raab zeigte Verständnis dafür, dass den Gläubigen die gemeinsame Feier der Gottesdienste und das Beten in der Gemeinschaft fehlt, gebe der Glaube in schwierigen Zeiten wie diesen doch Halt und Kraft. Gleichzeitig habe sie aber sehr viel an Zusammenhalt und Unterstützung und auch an Kreativität im gemeinsamen Kampf gegen das Virus gesehen. Sie verwies auf die zahlreichen Gottesdienstübertragungen und hob besonders auch die Leistungen der Telefonseelsorge hervor.

„Ich möchte mich deshalb bei allen Gläubigen, egal welcher Glaubensgemeinschaft, für die Geduld und das Durchhalten bedanken“, so Raab wörtlich: „Sie haben in dieser schweren Zeit aufeinander Acht gegeben, anderen geholfen und als Gesellschaft Zusammenhalt gezeigt.“ Sie danke zudem auch den Vertretern aller 16 Glaubensgemeinschaften für die gute Zusammenarbeit in der Krise.

„Vertrauen in die Religionsgemeinschaften“

Kultusministerin Raab betonte bei der Pressekonferenz, dass die nun vorgegebenen Maßnahmen von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Eigenverantwortung umgesetzt werden. Es werde diesbezüglich keine Gesetze, Erlässe oder Verordnungen geben, wie dies konkret zu geschehen habe. „Wir vertrauen hier voll und ganz auf die Religionsgemeinschaften“, hielt die Ministerin wörtlich fest.

Auch Kardinal Schönborn bekräftigte die Eigenverantwortung der Religionsgemeinschaften bzw. die gemeinsame Linie aller Verantwortlichen. Am Mittwoch hatten sich die Vertreter der 16 Kirchen und Religionsgemeinschaften in einer Videokonferenz abgestimmt. Für die katholische Kirche könne er - Schönborn - sagen, dass man österreichweit einen einheitlichen Weg gehen wolle. Das sei innerhalb der Bischofskonferenz so abgesprochen, wo man sich auf klare Standards geeinigt habe. Und das sei auch notwendig, um die Ausbreitung des Virus effizient zu verhindern. Freilich werde es vor Ort auch Anpassungen geben müssen. „Eine kleine Dorfkirche ist etwas anderes als ein Dom“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

„In Dorfkirchen vielleicht nur vier...“

Der Kardinal gab auch eine grobe Einschätzung, was die ab 15. Mai gültigen Vorgaben für die Zahl der Gottesdienstbesucher bedeutet. So könnten etwa im Linzer Mariendom vielleicht 200 Personen am Gottesdienst teilnehmen, im Wiener Stephansdom 120, in kleinen Dorfkirchen aber vielleicht auch nur vier. Wie der Zugang geregelt wird, darüber werde noch beraten, räumte Schönborn ein. Sicherlich sei auch viel Taktgefühl notwendig, und er rate auch den Risiko- und Hochrisikopersonen dringend ab, jetzt gleich unter den ersten Gottesdienstbesuchern sein zu wollen. Es sei freilich wichtig zu betonen, „dass das eine Übergangslösung ist, das ist jetzt einmal ein erster Schritt“.

Der Kardinal präzisierte auf Nachfrage auch, dass der Sicherheitsabstand von zwei Metern in den Kirchen nicht für Angehöre aus dem gleichen Haushalt gilt. Ob Priester Masken tragen müssen, hänge von den Größenverhältnissen in den Kirchen ab. Bei einem Sicherheitsabstand von etwa fünf Metern eher nicht. Weihwasser werde es bis auf weiteres keines geben.

Qualitativer Sprung bei gestreamten Gottesdiensten

Positiv hob Schönborn hervor, dass viele Pfarren in den vergangenen Wochen hinsichtlich der Nutzung der neuen Sozialen Medien einen großen „qualitativen Sprung“ gemacht hätten, etwa was den Livestream von Gottesdiensten betrifft. Vieles davon werde es auch weiterhin geben und das ermögliche etwa auch Kranken und Betagten, auf diese Weise visuell am Gottesdienst teilzunehmen

Auf Begräbnisse angesprochen, wies Schönborn darauf hin, dass es inzwischen von Seiten der Behörden gewisse Lockerungen der strengen Maßnahmen gibt, er rate aber dringend, dass Gedenkgottesdienste erst dann stattfinden, wenn dies wieder gut möglich sein wird.

Raab: Sorge um Eltern

Ministerin Raab fügte am Ende ihres ersten Statements auch einige sehr persönliche Worte an. Ihre Eltern seien gläubige Menschen und regelmäßige Kirchgänger, zugleich freilich auch aufgrund ihres Alters Teil der Risikogruppe. „Daher bin ich wirklich froh und dankbar zu wissen, dass alles getan wird, um sie zu schützen, wenn sie ab dem 15. Mai wieder Messen besuchen“, so die Ministerin.

(kap – sk)
 

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23. April 2020, 13:24