D: Bätzing kritisiert Suizid-Urteil des Verfassungsgerichts
In seiner Predigt kritisierte Bätzing das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, mit dem die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe für rechtens erklärt wurde. Das erschüttere ihn und stelle einen „tiefen Einschnitt in die Rechtskultur und die ethischen Grundwerte unseres Landes“ dar.
„Galt bislang das Recht des Lebens als oberstes Prinzip und der Schutz des Lebens als vornehmste Pflicht des Staates, so wird nun die autonome Selbstbestimmung des Menschen darüber gestellt und die Selbsttötung sozusagen zum Inbegriff der Autonomie des Menschen, die von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei“.
Lebensrecht bis zum letzten Atemzug
Das Urteil fordere Christinnen und Christen heraus, „ganz entschieden für die Heiligkeit und Unverfügbarkeit des Lebens einzutreten, für das Lebensrecht der Schwachen, Kranken, Leidenden und Sterbenden. Sie haben Lebensanspruch und Lebensrecht bis zum letzten Atemzug“.
Bischof Bätzing betonte, dass auch das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen ein hohes Gut sei. Dem Respekt vor dem menschlichen Leiden und vor freien Entscheidungen werde dadurch viel eher entsprochen, wenn menschenwürdiges Leben bis zum Ende und damit menschenwürdiges Sterben möglich blieben. „Darum werden wir unseren Einsatz für die Palliativmedizin und die Hospizarbeit verstärken und gegen allen ökonomischen Kostendruck dafür öffentlich eintreten“, betonte Bischof Bätzing.
Die Wallfahrt in Kevelaer geht auf das Jahr 1642 zurück.
(dbk – sk)
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