Schweizer Bischöfe fordern Lockerung des Gottesdienstverbotes
„Für Hunderttausende sind wöchentliche Gottesdienste ein existenzielles Verlangen. Sie brauchen eine Perspektive“, heißt es in dem von der Bischofskonferenz veröffentlichten Brief mit Datum vom Dienstag. Zuvor hatte am Montag in der Schweiz Phase 2 der Coronaschutz-Lockerungen begonnen, Gottesdienste wurden dabei trotz vorliegender Schutzkonzepte nicht berücksichtigt.
Die Kirchen hätten die Anti-Corona-Maßnahmen stets mitgetragen und nach bestem Wissen und Gewissen den Gläubigen vermittelt, „denn das Gottesdienstverbot in der Karwoche und zu Ostern war für viele Menschen schwer zu ertragen“, so Gmür namens der Schweizer Bischöfe. Dass seit dem 11. Mai in der Schweiz vieles wieder möglich sei, öffentliche Gottesdienste aber nach wie vor verboten sind, sei nun nicht mehr zu vermitteln, erklärt der Bischof von Basel.
Detailliertes Schutzkonzept schon seit Ende April
Die entsprechenden Schutzkonzepte für öffentliche Gottesdienstfeiern in Kirchen lägen bereits vor, erinnert Gmür abschließend. Abstand und Hygiene würden eingehalten.
Die Schweizer Bischofskonferenz hat bereits am 27. April ein detailliertes Schutzkonzept für Gottesdienste in Corona-Zeiten erlassen. Unter anderem soll demnach der Zugang zum Gotteshaus auf maximal ein Drittel seiner ordentlichen Besucherkapazität begrenzt werden. In jedem Fall sei den einzelnen Gläubigen ein Raum von mindestens vier Quadratmetern zuzuteilen, heißt es in den Vorgaben.
(kap/kath.ch - cs)
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