D: Betroffenenrat: Missbrauchsopfer stärker unterstützen
Die Reform müsse nun auch in der Verfahrenspraxis des Straf- und Familienrechts ankommen. Zukünftig müssten vor allem der notwendige Schutz von betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Verfahren weiter gestärkt und zusätzlich ein Rechtsanspruch für eine kostenlose Rechtsberatung vor Anzeigenerstattung verankert werden. Als zwingend bezeichnete der Betroffenenrat umfassende Unterstützungsstrukturen und der Beratung vor, während und nach dem Verfahren. Dazu müssten Fachberatungsstellen, therapeutische Hilfeangebote und Angebote gemäß dem Konzept der Childhood-Häuser ausgebaut werden.
Kompetenzzentren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten
Weiter forderte der Rat spezialisierte Fachdezernate und Kompetenzzentren bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Wesentliche Faktoren einer kind- und betroffenengerechten Justiz sind nach Ansicht des Rates beschleunigte Verfahren, frühzeitige richterliche Videovernehmungen, die Bestand in der Hauptverhandlung haben, sowie die verbesserte personelle wie technische Ausstattung und Qualifizierung der Gerichte und Ermittlungsbehörden. Um Schutzlücken zu schließen, spricht sich der Betroffenenrat für regelmäßige bundesweite Verlaufsstudien zur Auswertung der Rechtspraxis im Strafverfahren aus. Um die Belastungssituation der Betroffenen so gut wie möglich zu vermindern, seien ab sofort kind- und betroffenengerechte Strafverfahren sicherzustellen.
„Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rats
Strategie gegen sexuelle Gewalt im Internet
Hintergrund
(kna/pm - sst)
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