Bischof Joseph Maria Bonnemain von Chur Bischof Joseph Maria Bonnemain von Chur 

Schweiz: Für Petrusbrüder ändert sich in Chur zunächst nichts

Der Churer Bischof Joseph Bonnemain will „besonnen“ mit den Traditionalisten in seinem Bistum vorgehen. Wie er in einem Brief schreibt, teile er das Anliegen des Papstes, „die Eintracht und die Einheit der Kirche zu bewahren“.

Als erster Schweizer Bischof hat Joseph Bonnemain in Chur ein „Wort des Diözesanbischofs“ zum Motu proprio „Traditionis custodes“ veröffentlicht. Darin stellt er klar: „Es gehört zugleich zum Hirtendienst des Bischofs, Sorge für alle Gläubigen zu tragen, ihnen geistliche Beheimatung zu ermöglichen und ihre eigene Spiritualität zu respektieren.“ Deshalb wolle er die neue Regelung im Bistum Chur „besonnen und im Dialog abwägen“. Bis alles geklärt sei, könne die Petrusbruderschaft weitermachen wie bisher. Konkret nennt der Bischof die zwei Personalpfarreien Heiliger Maximilian Kolbe in Thalwil ZH und Maria Immaculata in Oberarth SZ.

„Bis eine geeignete Lösung gefunden wird“

Die dort tätigen Petrusbrüder dürften weiterhin in den Kirchen oder Kapellen Gottesdienste feiern, „bis eine geeignete Lösung gefunden wird“, schreibt der Bischof von Chur. „Zu berücksichtigen ist, dass es besonders in der Stadt Zürich kaum möglich ist, eine katholische Kirche zu finden, die keine Pfarrkirche ist.“

Laut dem Motu proprio sollen in Pfarrkirchen keine Messen in der außerordentlichen Form mehr gefeiert werden. Papst Franziskus will so Friktionen in der Pfarrei vermeiden. Im Bistum Chur wäre davon etwa die Pfarrei Herz Jesu Oerlikon betroffen. Dort können die Petrusbrüder vorerst auch weiterhin freitags um 19 Uhr, sonntags um 15, 16 und 17 Uhr und montags um 19 Uhr Messen in der außerordentlichen Form feiern.

Andere Priester haben keine Schonfrist

Anders als die Petrusbrüder haben die anderen Priester keine Schonfrist. „Andere Priester, die bis jetzt aus verschiedenen Gründen die Heilige Messe nach dem Römischen Messbuch von 1962 gefeiert haben und dies weiterhin tun möchten, bitte ich, mir einen begründeten Erlaubnisantrag zu unterbreiten“, schreibt Bischof Joseph Bonnemain. Er verweist auf das Anliegen des Papstes, „dass der Bischof dafür sorgen muss, dass diese Priester und Gruppen nicht die Gültigkeit und die Legitimität der Liturgiereform, die Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste ausschließen“.

Auch bittet der Bischof „alle Gläubigen“ darum, „jegliche Polarisierung oder Ausgrenzung zu vermeiden und die Geschwisterlichkeit und Vielfalt in unserer Kirche zu fördern“.

(kath.ch – mg)

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24. Juli 2021, 13:19