Münster: Bischof Genn löst Vereinigung „Totus Tuus" auf
„Totus Tuus" war im Bistum Münster als privater Verein von Gläubigen seit 2007 kirchlich anerkannt und deutschlandweit aktiv. Die Gemeinschaft, die bisher unter der Aufsicht von Bischof Genn stand, hat nach eigenen Angaben heute 135 Mitglieder. Das Bistum Münster ging seit 2017 Vorwürfen ehemaliger Mitglieder nach, die Gemeinschaft pflege sektenartige Strukturen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatten ein Priester und eine Ordensfrau die Gemeinschaft in den Jahren 2017 und 2018 im Auftrag des Bischofs bei einer sogenannten Visitation untersucht. Dazu sagte Bischof Genn laut der diesen Freitag vom Bistum Münster veröffentlichten Pressemitteilung: „Aufgrund der Visitationsergebnisse und nach eingehender Beratung bin ich zu der Einschätzung gelangt: es kam in der Gemeinschaft Totus Tuus wiederholt zu Handlungen und Kommunikationsverhalten, die wir heute unter den Begriff geistlicher Missbrauch fassen. Die Gemeinschaft hat Strukturen und Verhaltensweisen entwickelt, die ein solches Handeln ermöglicht und gefördert haben.“
Keine Hinweise auf Straftaten
Zur Begründung der Auflösung führt Bischof Genn in dem Dekret aus, dass „die Verantwortlichen in der Vereinigung Totus Tuus nicht willens, bereit und in der Lage sind, die im Bericht erkannten schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit Mitgliedern dieser Gemeinschaft zum einen einzusehen und zum anderen die gravierenden Missstände auch abzustellen.“ Engführungen und grenzverletzendes Verhalten seien laut der Pressemitteilung jedoch nicht als solche identifiziert worden. Hinweise auf Straftaten oder sonstiges rechtliches Fehlverhalten wurden nicht gefunden.
Bischof Genn zufolge fehle es bei „Totus Tuus" jedoch „an Einsicht in die Tragweite der Missstände.“ Der Bischof betonte, dass es auch bei geistlichem MIssbrauch keine Toleranz gebe: „Im Bistum Münster gibt es auch bei geistlichem Missbrauch, worunter ein grenzverletzendes Verhalten im seelsorglichen Kontext und ein spiritueller Machtmissbrauch in kirchlichen Gemeinschaften zu verstehen ist, eine Haltung der Null-Toleranz.“
Einspruch möglich
Vor zweieinhalb Jahren hatte die „Totus Tuus"-Leitung die Vorwürfe zurückgewiesen; es habe lediglich „kommunikative und zwischenmenschliche Fehler" gegeben. Zudem sprach sie von einer „Überforderung einzelner Mitglieder". Gegen das Dekret kann die Gemeinschaft innerhalb von zehn Tagen Widerspruch einlegen und sich im Fall eines ablehnenden Bescheides an den Vatikan wenden.
(pm/kna-sst)
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