D: Abtreibung darf nicht normale Dienstleistung werden
Die Ampel-Koalition hat sich über ihren Koalitionsvertrag das Wort „Fortschritt“ geschrieben. Dazu gehört offenbar auch, dass der Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Der Paragraf regelt das Werbeverbot für Abtreibungen, beziehungsweise korrekt gesagt regelt er die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. Susanne Wenzel von den Christdemokraten für das Leben sagt über die Bedeutung der Abschaffung von Paragraf 219a:
„Wir müssen uns vor Augen halten, dass jeder Zahlungsanbieter eine Gewinnerzielungsabsicht hat und viele doch auch recht enorme Einnahmen aus diesem Geschäft erzielen, wenn wir von ungefähr 400 Euro pro Abtreibung ausgehen. Das ist die eine Seite und aus den Broschüren, die im Umlauf sind, wissen wir, dass auch mit Fehl- und Falschinformationen beraten wird. So ist zum Beispiel sachlich falsch und irreführend zu sagen, dass Abtreibung mit Beratungsschein legal ist, wie das formuliert wurde. Die Beratungsregelung mit dem Schein macht die Abtreibung ganz und gar nicht legal.“
Was bisher geschah
Bis 2019 durften Ärztinnen und Ärzte in keiner Weise darauf aufmerksam machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Der Bundestag diskutierte das Thema, auch angestoßen durch das Gerichtsurteil im Fall einer Ärztin, die Werbung über ihre Tätigkeit als Abtreibungsärztin gemacht haben soll. Zu einer Streichung von 219a kam es damals nicht, stattdessen einigte sich die große Koalition auf einen Kompromiss: Eine Ärztin dürfe nun öffentlich machen, dass sie Abbrüche durchführt, nicht aber wie. Sie dürfe außerdem keinen finanziellen Vorteil daraus ziehen und die Abbrüche nicht auf eine „anstößige“ Weise bewerben.
Die Ampel-Koalition wolle die sogenannte „reproduktive Selbstbestimmung“ erreichen. Susanne Wenzel wehrt sich gegen den Begriff Selbstbestimmung. Häufig bringe nur der Druck aus der Familie Frauen zum Abbruch, sie beschreibt Trauma und Schuldgefühle nach dem Abbruch.
(radio horeb – mg)
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