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D: Generalvikare fordern kirchliche Arbeitsrecht-Reform

Keine arbeitsrechtlichen Sanktionen wegen sexueller Identität und Lebensführung: In einem gemeinsamen Brief an den DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing haben sich mehrere Generalvikare dafür ausgesprochen, das kirchliche Arbeitsrecht bis zum Sommer zu modifizieren.

„Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt.“ Das schreibt der Generalvikar des Bistums Münster, Klaus Winterkamp, in einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, vom 12. Februar. Darin spricht sich Winterkamp gemeinsam mit zehn weiteren Generalvikaren dafür aus, den bereits eingeschlagenen Weg der Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer dieses Jahres abzuschließen. Zudem fordern die Generalvikare, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten. So solle ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei.

Zum Nachhören - was Generalvikar Winterkamp sagt

Bezug auf #outinchurch und Synodalversammlung 

Die Generalvikare nehmen in ihrem Offenen Brief Bezug auf die Initiative #outinchurch und auf die jüngste Synodalversammlung im Rahmen des Synodalen Wegs. Beide hätten dazu beigetragen, das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten, die das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorrufe, zu überwinden. Gleichwohl erlebten Mitarbeitende der Kirche nach wie vor eine „,Kultur der Angst‘, die belastet, verletzt, diskriminiert und Menschen psychisch oder physisch krank werden lässt.“ Über die Mitarbeitenden hinaus, deren „sexuelle Identität von einer Heteronormativität abweicht“, seien zahlreiche Mitarbeitende betroffen, die nach einer Ehescheidung eine neue standesamtliche Ehe eingegangen sind oder in einer außerehelichen Beziehung leben.

Vor diesem Hintergrund betonen Generalvikar Winterkamp und seine Amtskollegen: „Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt. Unsere Mitarbeitenden müssen unsere Kirche als einen angstfreien Raum erleben und brauchen eine vollständige Rechtssicherheit, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen.“

Reformen angehen

Generalvikar Winterkamp und seine Amtskollegen äußern, dass ihnen bewusst ist, wie schwierig es in der Deutschen Bischofskonferenz bei vielen Fragen ist, zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen: „Deshalb empfehlen wir, dass alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechtes bereit sind, gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen.“

Neben Generalvikar Winterkamp haben den Offenen Brief die Generalvikare von Berlin, Essen, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Paderborn, Speyer, Trier sowie vom Militärbischofsamt unterzeichnet.

(pm – pr)
 

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14. Februar 2022, 14:23