Vatikan: Keine kirchenrechtlichen Versäumnisse in Köln
Demnach sei in Rom „nach eingehendem Studium“ festgestellt worden, dass eine weitere Gremienbeteiligung bei der Verwendung der Gelder aus dem sogenannten „BB-Fonds“ zur Finanzierung der beiden Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum und zur Beratung durch die vom Bistum beauftragte Kommunikationsagentur nicht notwendig gewesen sei, heißt es in dem durch Kardinal Ouellet unterzeichneten Schreiben aus Rom. Insgesamt wurden hierbei 2,8 Millionen Euro aufgewendet, die aus einem Fonds stammten, der dem Erzbischof zur Verfügung steht. Wie die Bischofskongregation weiter feststellt, sei der Erzbischof „im Einklang mit dem geltenden kirchlichen Recht“ befugt, „frei über die Finanzmittel des Fonds zu verfügen.“
Während der mehrmonatigen Auszeit Kardinal Woelkis von der Leitung des Erzbistums hatte Übergangsverwalter Rudolf Steinhäuser die Vergabe der beanstandeten Aufträge durch zwei Kirchenrechtler überprüfen lassen und den Vorgang der Bischofskongregation zur Prüfung vorgelegt. Kritiker hatten den Verdacht geäußert, dass der Vermögensrat und das Domkapitel über die Ausgaben nicht den kirchenrechtlichen Anforderungen entsprechend einbezogen worden seien. Allerdings habe keinerlei Verpflichtung bestanden, die „diözesanen Beispruchsgremien“ einzubeziehen, da das diözesane Vermögen nie berührt worden ist“, urteilt nun die Bischofskongregation.
Diözesanes Vermögen wurde nie angetastet
Kardinal Rainer Maria Woelki regierte mit Erleichterung auf die „gute Nachricht aus Rom“. Er hoffe, dass diese zur Beruhigung in seinem Erzbistum beitrage. Allerdings zeige der Fall, „dass wir den Weg zu weiterer Transparenz und Compliance fortsetzen müssen.“ Die betroffenen Gremien seien über die Ergebnisse informiert worden.
Kardinal Ouellet hatte in der Sache auch die Kleruskongregation informiert. Deren Präfekt, Erzbischof Lazzaro You Heung sik, habe mitgeteilt, dass kirchliches Recht nicht verletzt worden sei. „Da folglich kein Vergehen vorliegt, gibt es auch keinen Anlass für kirchenrechtliche Maßnahmen“, zitiert Kardinal Ouellet den Präfekten der Kleruskongregation in seinem Brief.
(pm/kna - cs)
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