D: Bischöfe äußern sich zu Bundestagsdebatte über Suizidassistenz
Der Vorsitzende der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Franz-Josef Overbeck aus Essen, und der Vorsitzende der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stephan Burger, aus Freiburg betonen:
„Nach christlicher Auffassung bedeutet Selbstbestimmung, das Leben selbst zu gestalten und es zugleich vor sich, vor anderen und vor Gott zu verantworten. Der Mensch als Geschöpf Gottes steht nicht nur in Beziehung zu Gott, sondern auch zu sich selbst und zu anderen. Dieses christliche Verständnis von Selbstbestimmung ist mit dem Rechtsverständnis von Autonomie und Selbstbestimmung, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt, nicht in jeder Hinsicht vereinbar. In der Praxis müssen wir als Kirche mit diesem Spannungsverhältnis leben.“
Kirchliche Einrichtungen betroffen
Die engagierten Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten der Caritas und in der Seelsorge würden Menschen in den unterschiedlichsten Lebens- und Krisensituationen begleiten, heißt es in ihrer Erklärung weiter. Pflegekräfte und Seelsorgende in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft seien dabei auch mit Suizidwünschen von Bewohnern und Patienten konfrontiert. „Wir wissen aus der Suizidforschung, dass diese Wünsche sehr volatil sind und in fast allen Fällen Ausdruck des Wunsches sind, nicht mehr ‚so‘ weiterzuleben“, so die beiden Bischöfen wörtlich.
Die pastorale Praxis im Umgang mit Menschen, die Suizidwünsche in sich tragen würden oder sich das Leben genommen hätten, habe sich, „auch angesichts neuerer Erkenntnisse der Suizidforschung“, im Vergleich zu früheren Jahren deutlich verändert, präzisieren die Deutschen Bischöfe. Der Suizid sei enttabuisiert worden. „Die Menschen in unserem Land müssen sich in unserem Gesundheits- und Pflegesystem gut aufgehoben wissen. Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden“, so ihr Fazit.
Assistierter Suizid ist die Hilfe bei der Selbsttötung, beispielsweise durch das Bereitstellen eines Giftes, das der Suizident selbst zu sich nimmt. In Deutschland ist dies vom Grundsatz her nicht verboten und eine Grauzone. Dies will der Bundestag beheben.
(pm – mg)
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