D: Erzbistum Paderborn regelt Beteiligung bei Bischofswahl
Insgesamt 28 Peronen sollen künftig bei der Bestellung eines neuen Bischofs mitwirken: eine Gruppe aus 14 Personen wird mit dem Kapitel bei der Bestellung eines neuen Bischofs zusammenarbeiten und die notwendigen Schritte gehen. Diese Gruppe soll zusammengesetzt sein aus je einem Vertreter von drei Pastoralen Räumen/Pastoralverbünden aus jedem der drei Kooperationsräume (also 3 x 3 = 9), die per Losverfahren aus allen auf Anfrage an alle Pastoralen Räume/Pastoralverbünde eingesandten Namen ausgelost werden, drei vom Diözesanpastoralrat benannten Personen sowie je eine von der Direktorenkonferenz der Katholischen Schulen im Erzbistum und vom Diözesan-Caritasverband benannte Person. Diese 14 Personen werden zur Zusammenkunft mit dem Kapitel eingeladen. Insgesamt werden also 28 Personen die Gruppe bilden, die zu den im Folgenden skizzierten Schritten zusammenkommt.
Beim ersten Treffen geht es um die Klärung der Bedeutung und Anforderungen an das Bischofsamt, das Procedere der Bestellung des künftigen Erzbischofs (Rechtsvorschriften, Erwartungen) sowie die Beschreibung des Profils des künftigen Erzbischofs. Das zweite Treffen beinhaltet die Sammlung von Namensvorschlägen, die dann an den Apostolischen Nuntius weitergeleitet wird. Dafür sei nicht nur eine Mehrheit von allen 28 Personen notwendig, sonder gemäß dem Preußenkonkordat auch eine Mehrheit des Domkapitels.
Lange Namensliste nach Rom, Dreierliste zurück nach Paderborn
Der Nuntius leitet die Namen der Kandidaten - wie gehabt - nach Rom. Aus der Liste wählt der Papst drei aus und schickt diese Dreierliste zurück nach Paderborn. Daraus wählt das Domkapitel den neuen Erzbischof aus. Da sich die anderen Personen an der Wahl beteiligen sollte, müsste der Vatikan das "Päpstliche Geheimnis" auch auf diese Gruppe ausweiten. Das Konkordat sieht jedoch vor, dass immer eine Mehrheit des Kapitels den neuen Erzbischof wählen kann.
Das Metropolitankapitel erhofft sich eine hohe Beteiligung der Gläubigen. Im vergangenen Februar hatte der Synodale Weg, das breit angelegte Reformvorhaben der katholischen Kirche in Deutschland, den Handlungstext „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“ beschlossen.
Der Erzbischof von Paderborn, Hans-Josef Becker, begrüßt den Vorschlag zur Auswahl künftiger Erzbischöfe von Paderborn. Becker hat kürzlich im Alter von 74 Jahren beim Papst um Entpflichtung gebeten. Er leitet seit beinahe zwei Jahrzehnten eines der mitglieder- und finanzstärksten Bistümer Deutschlands und setzte im Zug kirchlicher Reformen schon länger auf mehr Zusammenarbeit mit den Laien.
(pm - mr)
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