Der österreichische Caritas-Präsident Michael Landau Der österreichische Caritas-Präsident Michael Landau 

Österreich: Caritas pocht auf Persönliche Assistenz für geistig Behinderte

Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, die persönliche Assistenz als eine Notwendigkeit für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen betrachtet. Bisher ist Österreich dieser Verantwortung allerdings noch nicht nachgekommen, so Caritas-Präsident Michael Landau am Vortag der „Inklusions-Demo“ in Wien.

Auf ein Versäumnis der Sozialpolitik bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung hat Caritas-Präsident Michael Landau aufmerksam gemacht: Die Ergebnisse einer Befragung unter 83 Betroffenen unterstreichen laut einer Caritas-Aussendung am Dienstag, dass Österreich diesem Grundsatz bislang kaum gerecht wird, die in der UN-Behindertenkonvention festgelegt ist, dass für ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion von Menschen mit intellektuellen Behinderungen Persönliche Assistenz brauchen.

Aufruf zur Demonstration

Für Mittwoch rief der Österreichische Behindertenrat - in dem die Caritas Mitglied ist - unter dem Slogan „Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen umsetzen - JETZT!" zu einer „Inklusions-Demo" zwischen 11 und 13 Uhr auf dem Wiener Ballhausplatz auf. Auch in fast allen Landeshauptstädten sind Mahnwachen und Kundgebungen angekündigt.

Das Wissen fehlt

Wie die Caritas-Befragung ergab, bestehe noch wenig Wissen unter den Teilnehmenden über die Möglichkeiten einer Persönlichen Assistenz. Große Einigkeit habe sich hingegen beim breit gefächerten Bedarf daran gezeigt. Er erstreckt sich laut Caritas über grundlegende Lebensbereiche wie Freizeit, Wohnen, Arbeit oder auch Bildung.

Die aktuelle gesetzliche Situation in Österreich werde diesen berechtigten Erwartungen aber kaum gerecht. Caritas-Präsident Landau nannte es „ärgerlich, dass nicht die Bedürfnisse der Betroffenen über die Persönliche Assistenz entscheiden. Es bestimmt vielmehr der Wohnort darüber, ob und in welchen Lebensbereichen Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Persönliche Assistenz haben." In jedem Bundesland würden andere, meist komplexe Regelungen gelten. Einen umfassenden Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz, der sich über alle Lebensbereiche erstreckt, gibt es in vielen Bundesländern nicht. „Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind meist ganz ausgeschlossen", kritisierte Landau.

Ein hoher Prozentsatz der von der Caritas Befragten wünsche sich auch, von derselben Assistentin bzw. demselben Assistenten in mehreren Lebensbereichen unterstützt zu werden. Dem widerspreche jedoch die bisher übliche rechtliche Trennung von Persönlicher Assistenz in einen Arbeits- und Freizeitbereich. „Diese realitätsferne Teilung sollte im Sinne der Betroffenen abgeschafft werden", forderte Landau.

Appell an die Bundesregierung

„Persönliche Assistenz darf kein Luxus sein. Im 21. Jahrhundert sollte niemand mehr ob einer Beeinträchtigung am selbstbestimmten Leben gehindert werden", betonte Landau. Sein Appell an die Bundesregierung: „Setzen Sie ihr im Regierungsprogramm selbst festgemachtes Ziel eines österreichweit einheitlichen Systems für Persönliche Assistenz rasch um. Vereinfachen Sie die Regelungen im Sinne der Menschen mit Behinderung, schließen Sie alle mit ein und orientieren Sie sich stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen." Verschiedene Standards in den Bundesländern führen nach den Erfahrungen der Caritas nur zu einer „massiven Ungleichbehandlung" Behinderter in Österreich. „Das sollte der Vergangenheit angehören", hielt Landau fest. (Info: https://www.behindertenrat.at/demonstration/)

(kap-sm)

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27. September 2022, 12:41