Österreich: Lieferkettengesetz kann Kinderarbeit Riegel schieben
Dabei werde um jede Formulierung gefeilt, schließlich gehe es etwa um arbeitende Kinder auf der ganzen Welt, erklärt der DKA-Experte Herbert Wasserbauer. Es hänge von den genauen Formulierungen des Gesetzes, der Anwendungs- und Geltungsbereich, von Haftungsfragen etc., ab, "ob das Gesetz in der Praxis tatsächlich wirksam gegen Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen ist, oder ein zahnloser Papiertiger bleibt", stellt Wasserbauer klar.
„Ein starkes Lieferkettengesetz ist ein absolut überfälliger Schritt, um die Globalisierung ein Stück gerechter zu machen, dass Ausbeutung als Geschäftsmodell zurückgedrängt wird“, so Wasserbauer. Bei systemischen Problemen werde es aber zu kurz greifen. Als Beispiel nennt der DKA-Experte die Kakao-Lieferketten aus Westafrika, bei denen ausbeuterische Kinderarbeit nach wie vor eine Realität seien. So sollen laut der Initiative „Kinderarbeit stoppen“ etwa 1,5 Millionen Kinder auf Kakaofarmen in Ghana und Elfenbeinküste arbeiten, wo sie u. a. mit giftigen Pestiziden in Berührung kommen.
Von einem Lieferkettengesetz müsse man erwarten können, dass es geeignet ist, „von den Global Players der Schokoladenindustrie einzufordern, dass sie keine Produkte verkaufen, für deren Herstellung Kinder ausgebeutet wurden“, so Wasserbauer. Das Hauptproblem sei aber, dass zu wenig für den Kakao gezahlt werde, sodass Familien nicht genug Einkommen für ein würdevolles Leben hätten. So brauche es zum einen ein Lieferkettengesetz, zum anderen aber faire Marktpreise auf einem existenzsichernden Niveau.
Die nächsten Schritte
Die Vorschläge zum Lieferkettengesetz wurden von der Kommission bereits angenommen und sollen am Dienstag, 25. April, dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, wo die zuständigen Ausschüsse über den Bericht zum Gesetz abstimmen werden. Danach wäre die Abstimmung des Plenums des EU-Parlaments zur Festlegung seiner Verhandlungsposition am 31. Mai der nächste Schritt, erklärt Wasserbauer. Darauf folgten die Verhandlungen der EU-Institutionen. Mit einem tatsächlichen Abschluss und damit der Verabschiedung des europäischen Rechtsakts werde noch in dieser Legislaturperiode, also vor den EU-Wahlen in einem Jahr gerechnet.
Wenn diese Richtlinie angenommen werden sollte und in Kraft tritt, müssen die Mitgliedstaaten diese innerhalb einer bestimmten Frist in eigenen Lieferkettengesetzen umsetzen - auch Österreich. Laut dem vorliegenden Entwurf sind dafür zwei Jahre vorgesehen.
(kap – mg)
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