Die Kathedrale St. Peter in Genf Die Kathedrale St. Peter in Genf 

Schweiz: Abkommen über architektonisches Erbe der Genfer Kirchen

15 Gotteshäuser, die nach 1945 erbaut worden sind, gelten demnach künftig als geschützte Stätten. Das meldete die Nachrichtenagentur „kath.ch“ am Dienstag.

 

Die römisch-katholische Kirche Genf (ECR) zeigte sich zufrieden mit dem Abkommen: „Wir hatten den Eindruck einer echten Partnerschaft mit dem Staat, wir konnten sehr offen diskutieren“, resümiert Dominique Pittet, Generalsekretär des ECR. „Wir haben den Eindruck, dass der Kanton Genf unsere Bedürfnisse gut verstanden hat, die darin bestehen, unsere Mission weiterhin finanzieren zu können und gleichzeitig unser architektonisches Erbe zu erhalten.“

Pittet vertrat bei den Verhandlungen mit dem Kanton die katholischen Kirchen in Genf und vermittelte dabei zwischen Bedürfnissen der religiösen Institutionen bei der Immobilienverwaltung und der Erhaltung des kantonalen architektonischen Erbes. Auch der Kanton Genf begrüßte das Abkommen. 

Die Genfer Kirchen stehen seit einigen Jahrzehnten vor großen Herausforderungen, insbesondere mit Gebäuden, die nach dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden. Während der „Trente glorieuses“, den „dreißig goldenen Jahren“ zwischen 1945 und 1975, wurden in der Stadt sehr viele Kirchen gebaut – fast 90 bis zu den frühen 2000er Jahren.

Instandhaltung sehr teuer und nicht den ökologischen Standards entsprechend

Heute sind viele der Gebäude zu groß für die Besucher, von denen es immer weniger gibt. Die Kirchen „entsprechen nicht den heutigen ökologischen Standards und sind sehr teuer in der Instandhaltung“, bestätigt Pittet.

Vor diesem Hintergrund entwickelten die Kirchen Immobilienprojekte, um die Gebäude anzupassen und Geld einzunehmen. Dabei kam es immer wieder zu Konflikten mit dem Kulturerbe, das der Staat garantiert, beispielsweise wenn die Kirchen abgerissen werden sollten, um kleinere Gotteshäuser zu bauen und den gewonnenen Raum neu zu nutzen.

Um solche Konfliktsituationen zu vermeiden und zu lösen, begannen das Département du Territoire und die Genfer Kirchen vor einigen Jahren zu verhandeln. Den Status als historisches Denkmal erhielten 15 der etwa 30 Gotteshäuser, die laut der Einschätzung von Kunsthistorikern einen kulturellen Wert haben. Acht von ihnen gehören der ECR, darunter die Kirchen Sainte-Clotilde, Sainte-Claire und Sainte-Marie-du-Peuple. „Es ging vor allem darum, Objekte zu finden, die für die architektonische Linie dieser Epoche repräsentativ sind“, erklärt Pittet. „Das heißt aber nicht, dass man nichts mehr damit machen kann. Die Gebäude können renoviert werden, aber nur bis zu einem gewissen Grad, solange sie ihrem ursprünglichen Zustand nahe bleiben.“ Der ECR hat noch zwanzig weitere Gebäude im Kanton, über die er frei entscheiden kann.

(kath.ch – fg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

26. April 2023, 11:31