D: „Zeit der Almosen ist vorbei“
Das Kölner Landgericht hatte die Zahlung von 300.000 € Schmerzensgeld an ein kirchliches Missbrauchsopfer entschieden. Der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz nimmt dies zum Anlass, um von der Bischofskonferenz höhere Zahlungen bei der Anerkennung erlittenen Leids einzufordern.
Die bisher geleisteten Zahlungen der katholischen Kirche gegenüber Missbrauchsopfern „weichen eklatant vom Kölner Gerichtsspruch ab“, heißt es in der Stellungnahme. Immer noch würden zumeist nur Beträge von 25.000 € und deutlich weniger zuerkannt, nur ein kleiner Anteil liege bei 50.000 € und höher. „Ziel muss es sein, gemeinsam zu einer nachhaltigen und den Grundsätzen des nunmehr ergangenen Urteils gerecht werdenden Verbesserung des Anerkennungssystem zu kommen“, schreibt der Betroffenenbeirat. „Auch und gerade in der Anerkennung des erlittenen Leids muss es endlich zu einem glaubhaften Zeugnis einer wirklichen Haltungsänderung kommen. Denn die Zeit der Almosen ist nun endlich vorbei!“ Die Verfahren seien zudem „intransparent“, kritisiert das Gremium weiter.
Mit Blick auf das jüngste Kölner Urteil dankt der Beirat dem Kläger Georg Menne und den begleitenden Juristen rund um Rechtsanwalt Luetjohann „ausdrücklich für den Mut, die Kraft und das persönliche Engagement, gegen das Erzbistum Köln zu klagen und dieses Verfahren bis zum Urteilsspruch durchzustehen!“ Für die Verbesserung des kirchlichen Anerkennungssystems schlägt der Betroffenenbeirat vor, dass sich die Leistungshöhen an vergleichbaren Urteilen weltlicher Gerichte orientieren sollten. Das Gerichtsurteil von Köln solle zudem detailliert analysiert werden. Die Erzdiözese hatte darauf verzichtet, bei dem Prozess Verjährung geltend zu machen.
UKA verweist auf mögliche Auswirkungen des Urteils
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) geht davon aus, dass das Urteil des Kölner Landgerichtes „Einfluss auf den finanziellen Zahlungsrahmen für Anerkennungsleistungen hat“. Das kündigte die Vorsitzende Margarete Reske in einer Mitteilung an diesem Freitag an. Sie verwies darauf, dass Betroffene ihre Anträge der UKA aber zur erneuten Prüfung vorlegen könnten. Voraussetzung allerdings sei, dass das unlängst vom Landgericht Köln ergangene Urteil rechtskräftig werde.
Die Mitglieder der UKA stehen in keinem Anstellungs- und Abhängigkeitsverhältnis zur katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig. Die bundesweite UKA nimmt Anträge von Betroffenen kirchlichen Missbrauchs auf Anerkennungszahlungen entgegen und entscheidet über die Höhe der Leistungen, die ausgezahlt werden.
-Aktualisiert um 13.30: Pressemeldung UKA-
(pm – pr)
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