D: Betroffenenbeirat fordert mehr Verantwortung der Bischöfe
Das Landgericht Köln hatte im Juni das dortige Erzbistum dazu verurteilt, einem Missbrauchsbetroffenen ein hohes Schmerzensgeld zu zahlen. Mit den gerichtlichen Feststellungen zur Haftung der Bistümer, aber auch mit der Höhe des festgesetzten Schadensersatzes stünden die Bischöfe „nun definitiv am Scheideweg“, so der Betroffenenbeirat. Entweder würden die Bischöfe „weiterhin – wie bisher – abwarten und weitere Urteile kassieren“ oder „das aktuelle Anerkennungssystem“ werde weiterentwickelt. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz bezieht damit vor der anstehenden Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe in September 2023 Stellung.
Forderungen vor Herbstvollversammlung
Die Betroffenenvertretung bei der Deutschen Bischofskonferenz forderte die Bischöfe auf, das bestehende Anerkennungssystem auf Basis der vorliegenden Vorschläge von Experten und internationalen Beispielen bei der anstehenden Herbstvollversammlung weiterzuentwickeln. Die Bischöfe seien in der Verantwortung, „die Lehren aus dem Kölner Urteil zu ziehen“. Sie hätten als Bischofskonferenz die entsprechenden Ordnungen und das Anerkennungssystem beschlossen und „nur sie“ seien es, „die Veränderungen auf den Weg bringen können“.
Hintergrund
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz besteht aktuell aus neun Personen, die von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der katholischen Kirche betroffen sind. Die Mitglieder sind durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz berufen. Der Rat soll die Bischofskonferenz in Fragen des Missbrauchs und der sexualisierten Gewalt beraten, aber auch eigene Initiativen und Sichtweisen aus der spezifischen Perspektive der Betroffenen einbringen. Der Betroffenenbeirat hat sich im Oktober/November 2020 konstituiert; die Amtszeit beträgt drei Jahre.
(pm – mg)
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