D: Bischof Overbeck räumt Fehler im Fall Hengsbach ein
So habe er 2011 durch das Erzbistum Paderborn zwar von einem ersten Missbrauchsvorwurf gegen Hengsbach erfahren. Nach Rückmeldung der Kongregation für die Glaubenslehre, dass diese die Vorwürfe für nicht plausibel halte, habe er aber nichts weiter unternommen. Er habe den Fall als bearbeitet angesehen, so Overbeck. Deshalb habe er auch ein Forschungsteam nicht auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht, so der Bischof mit Verweis auf die Autoren der im März vorgestellten Aufarbeitungsstudie zu sexuellem Missbrauch im Bistum Essen. Er habe zudem die damalige Missbrauchsbeauftragte des Bistums nicht über den vorliegenden Vorwurf gegen Hengsbach informiert.
Fall erledigt?
Er betrachte es „aus heutiger Sicht als persönlichen Fehler, nach der Mitteilung über die Bewertung der Glaubenskongregation letztlich die damals vorliegenden Beschuldigungen als erledigt anzusehen“, schreibt Overbeck. „Im Ergebnis muss ich nun eingestehen, dass die Vorwürfe im Jahr 2011 falsch eingeschätzt wurden und den Betroffenen Unrecht geschehen ist.“ Mit dem Wissen aus einem weiteren Missbrauchsvorwurf, der im März dieses Jahres intensive Recherchen ausgelöst hat, „ist der Vorwurf aus dem Jahr 2011 aus gutem Grund vollkommen neu zu bewerten“, so der Bischof.
Gerade mit Blick auf die Aufarbeitungsstudie sei ihm deutlich geworden, „dass ich nach den Standards damaliger Zeit handelte, die sich aus heutiger Sicht als vollkommen ungenügend darstellen“, so Overbeck über seine Fehler im Umgang mit den Vorwürfen. „Ich stellte die Bewertung, der zufolge die Missbrauchsvorwürfe nicht plausibel seien, selbst nicht infrage. Das war falsch. Ich konnte auch nicht glauben, dass ein geschätzter Kardinal, der zugleich mein Vorgänger im Bischofsamt war, anderen Menschen furchtbares Leid zugefügt haben könnte.“
(pm – pr)
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